Jahrgang 
1895
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c. Projektives Zeichnen: Darſtellung(Aufriß und Grundriß) von Linien, Flächen und Körpern im Raume.

IV. a. Freihandzeichnen: Die Spirale und die auf derſelben beruhenden einfachen Flachorna⸗ mente; Zeichnen nach Wandtafeln unter Anwendung leichter Farbentöne; Umrißzeich⸗ nungen nach Gypsmodellen.

b. Geometriſches Zeichnen: Behandlung und Handhabung der Zeicheninſtrumente; Kon⸗ ſtruktion von Senkrechten und Parallelen, Teilungen der Linien und Winkel, Kon⸗ ſtruktion der regelmäßigen Vielecke über einer gegebenen Seite, die wichtigſten Kreiskonſtruktionen, Konſtruktion der Vielecke im Kreiſe.

V. Freihandzeichnen: Elementares Freihandzeichnen; das Quadrat und regelmäßige Achteck; das gleichſeitige Dreieck und das regelmäßige Sechseck; der Kreis und die Roſette.

Turnen. Oberlebrer Kunze.

Die Anſtalt beſuchten im Sommer 96, im Winter 92 Schüler. Von dieſen waren auf Grund ärztlicher Beſcheinigung 4 Schüler während des ganzen Jahres vom Turnen befreit. Die übrigen wurden in 2 Abteilungen(IIs, IIli und IIle IV, V und VI) in je 3 Stunden unterrichtet. Dispenſationen von einzelnen übungen kamen nur vereinzelt auf kürzere Zeit vor.

Während des Sommers wurde wöchentlich 1 St. zum Spielen auf dem Königsberge ver⸗ wandt. Freigeſchwommen in der Militär⸗Schwimmanſtalt haben ſich im ganzen 14 Schüler. Die geringe Zahl erklärt ſich zum Teil daraus, daß im Sommer 1893 baulicher Veränderungen an der Schwimmanſtalt wegen kein Schwimmunterricht erteilt wurde, und daß die Witterung im letzten Sommer hindernd entgegentrat.

Die Anſtalt beſitzt einen geräumigen Turnplatz in der unmittelbaren Nähe des Schulhauſes. Die benutzte Turnhalle liegt etwa 300 m vom Schulgrundſtück entfernt.

II. Verfügungen der vorgeſetzlen Behörden im Jahre 189495.

Berlin, 13. Febr. 1894. Die Einführung der lat. Grammatik von Auguſt Waldeck, des kurzen Lehrgangs der franz. Sprache von Plötz⸗Kares,(Elementarbuch, Ausgabe B, Übungs⸗ buch, Ausg. B und Sprachlehre) und der Liederſammlung von A. Kaulbach wird genehmigt.

Caſſel, 16. März 1894. Die Einführung des Lehrbuchs für den evangeliſchen Religionsunterricht von C. Otto Schäfer, 2. Teil wird für die 3 obern Klaſſen genehmigt.

Caſſel, 31. März 1894. Es wird beſtimmt, daß 1. im Sommer der regelmäßige Vormittags⸗ unterricht um 7 oder um 8 Uhr zu beginnen habe. Die Wahl einer dieſer Zeiten wird dem Ermeſſen des Direktors überlaſſen. Thunlichſt ſoll darauf Rückſicht genommn werden, daß an jedem Ort die dort befindlichen Schulen den Unterricht um dieſelbe Zeit beginnen. Der Nachmittagsunterricht hat die Zeit von 24 Uhr zu umfaſſen.

2. Im Winterhalbjahr hat der Vormittagsunterricht vom Anfang des Winter⸗