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Man zerlege alle Zahlen von 2— 10 in alle ihre nur möglichen Beſtandtheile und ver⸗ binde ſie wieder zu Ganzen. Z3. B. 2 iſt 1 und 1 umgekehrt 1 und 1 iſt 2. 3 iſt 2 und 1, 1 und 2, 1 und 1 und 1— 2 und 1 iſt 3, 1 und 2 iſt 3, 1 und 1 und 1 iſt 3 ꝛc. bis zehn. Mit Ringlein ſchriftlich heißt es zuerſt: 00= 0.0— 0.0= 00; 000= 00.0, 000= 0.00, 000= 0.0.0 ꝛc. dann mit Ziffern: 2= 1+ 1— 1+ 1= 2; 3= 2+ 1, 3= 1+ 2, 3= 1+- 1+ 1 krc.
3) Zu⸗ und Abzählen.
Man zählt zu allen Zahlen von 1— 9 eins, von 1— zwei ꝛc. und zieht rückwärts ſchreitend das Zugezählte wieder ab. Auch außer der Reihe gebe man viele Beiſpiele. Ich enthalte mich jeder weitern Angabe und bemerke nur noch, daß man in dieſer Uebung wieder die Finger als Veranſchaulichungsmittel gebrauchen könne ¹⁰).
e. Handarbeiten.
Soweit dieſer Punkt mit dem über Schreiben und Zeichnen Geſagten noch nicht erledigt iſt, füge ich noch Folgendes bei.
Der Nutzen der Handarbeiten in dem Alter der Kinder, die dieſe Abhandlung im Auge hat, beſteht wohl: 1) in dem abſichtlichen Gebrauchenlernen der Glieder, beſonders der Hände, in dem Geſchicktwerden zum Angreifen, Halten, Bewegen verſchiedener Werkzeuge und Geräthe; 2) in der Erhöhung der Sinnen- und Muskelkraft und der Gelenkigkeit; 3) in der Hinlen⸗ kung der Aufmerkſamkeit auf einen beſtimmten Gegenſtand, deſſen Eigenſchaften, Theile und deſſen Gebrauch, alſo in der Kräftigung des Anſchauungs- und Vorſtellungsvermögens; 4) in der Gewöhnung zur Arbeit; 5) in der Sicherung vor Langweile mit deren Folgen, ſowie im Fernhalten vor ſinn- und zielloſer Thätigkeit, Herumlaufen ꝛc. Es iſt bei einem taubſtum⸗ men Kinde um ſo nothwendiger, indem es von ſeinem 6. bis 8. Lebeusjahre noch im elter⸗ lichen Hauſe verweilen ſoll, ohne die Volksſchule, wenigſtens vollſtändig, zu beſuchen. Beſon— ders aber möchte ich den unvermögenden Eltern, die ihrem Verdienſte beſtändig nachgehen und keine beſondere Aufſicht über ihr Kind führen laſſen können, anrathen, ihr taubſtummes Kind recht frühzeitig zu allerlei Handarbeiten anzuhalten, es mit in die Werkſtätte, in den Hof, auf das Feld, in den Wald zu nehmen und es nach Maßgabe ſeiner Kraft und Geſchicklichkeit ſich an ihrer Arbeit betheiligen zu laſſen. Es wird dem wohlmeinenden Vater, der gemüthlichen Mutter keine große Mühe und Störung verurſachen, wenn ſie dem Kinde gelegentlich einige Handgriffe zeigen. Mädchen können bis zum achten Jahre ganz füglich ſtricken lernen, in Stube und Küche manche Arbeit verrichten helfen(kehren, ſchälen, ſchneiden, reiben, wichſen, Holz, Waſſer, Weck, Salz ꝛc. holen). Man ſollte meinen, daß ſich dies von ſelbſt verſtehe und daß es unnöthig wäre, davon zu ſprechen. Indeſſen lehrt die Erfahrung, daß es ſelten geſchieht. Die wenigſten taubſtummen Kinder, die bisher in die Anſtalt aufgenommen worden ſind, hatten weder in Handarbeiten einen Anfang gemacht, noch im Angreifen auch nur das geringſte Ge⸗ ſchick. Handarbeitliches Geſchick aber muß der Taubſtumme beſonders haben, damit er, hat ihn die Schule der menſchlichen Geſellſchaft näher geſtellt, auch ſelbſtſtändig werden, d. h. ſich ernähren könne.
Möchte es darum auch mit dieſer Vorbereitung für die Taubſtummenanſtalt beſſer werden!
¹⁰) Ich verweiſe hierbei auf die Abhandlung des Oberlehrers P. Meiſter im Seminarprogramme des Jahres 1846.


