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unterrichtlich und erziehlich einzuwirken. Iſt ja doch das taubſtumme Kind mit denſelben Anla⸗ gen begabt, wie das vollſinnige; hat es doch dieſelbe Empfänglichkeit für Sichtbares und Fühlba⸗ res, wie dieſes; fällt doch der Entwickelungsgang beider in dem erſten und faſt durchgängig auch im zweiten Lebensjahre zuſammen; ſind doch ſelbſt die Bezeichnungen durch die Wortſprache des glücklichern, hörenden Kindes in der folgenden Entwicklungsperiode nur Bezeichnungen für die nächſte Umgebung und die gewöhnlichſten Bedürfniſſe— Bezeichnungen für Dinge, Merkmale, Verhältniſſe, worauf man auch mit Hindeuten aufmerkſam machen kann: warum ſollten Vater und Mutter nicht auch ihr taubſtummes Kind in dieſem Alter körperlich und geiſtig fördern können?
Fehlt aber den Eltern ſolcher Kinder, was leider die Erfahrung beſtätigt, Zeit, guter Wille und erziehliches Geſchick; dann iſt es Pflicht des Lehrers und Geiſtlichen des Ortes, dann iſt es meine herzinnigſte Bitte an ſie, ſich dieſer unglücklichen Kinder anzunehmen. Nicht kann man ein großes Opfer an Kraft und Zeit verlangen; aber das rein menſchliche Mitgefühl wird wohl ſchon dieſelben in dieſe Familien treiben, rathend, bittend, belehrend und ermuthigend. Später, wenn das Kind das gewöhnliche, ſchulpflichtige Alter erreicht hat, laſſe man es mit ſei⸗ nen Kameraden zur Schule gehen und ihm freundlichſt dort manche Unterweiſung angedeihen, die wir weiter unten näher bezeichnen werden. Ja der Geiſtliche könnte es vielleicht, wenn es Ort und Umſtände erlauben, öfters in ſein eigenes Haus einladen, um es erziehlich und unter⸗ uigſsn fördern. Ließ doch unſer Herr und Heiland die Kleinen auch zu ſich kommen und ſegnete ſie.
2. Worin beſteht der Segen, den eine vorbereitende Erziehung im elterlichen Hauſe taubſtummen Kindern gewährt?
Dieſer Segen beſteht nicht etwa in der geringeren Mühe und Arbeit, welche die Lehrer der Taubſtummenanſtalt mit bereits etwas vorgebildeten Schülern haben werden, ſondern darin, daß die ohnehin kurze Schulzeit von 6 Jahren, beſſer benutzt und das, was dann gelehrt wird, feſter und gründlicher gelehrt werden kann; indem dann die Aufmerkſamkeit erregt und Sinn und Wille geſtärkt iſt, dem Lehrer zu folgen; indem die übeln Gewohnheiten abgewöhnt werden, durch die ſo viele Zeit verdorben wird; indem dann Manches gelernt ſein wird, das ſonſt noch zu lernen übrig bleibt—: Schreiben, etwas Zeichnen, Ziffern⸗ und Zahlenkenntniß, einige Lei⸗ besübung, handarbeitliches Geſchick, angeregte Thätigkeit der Sprachwerkzenge, in ſittlicher Be⸗ ziehung beſſere Zucht, Sitte und Ordnung.— Die feſteren erweiterten Kenntniſſe und Fertig⸗ keiten, die nach der beabſichtigten Vorbereitung in der Taubſtummenanſtalt erzielt werden könn⸗ ten, und die dadurch erlangte, größere Tüchtigkeit im Leben würden der Lohn ſein für die Mühe und Sorgfalt.
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3. Was iſt dabei zu verhüten?
Ich habe die Fehler und Mängel hier anzugeben, die bisher ſo oft ein großes Hinderniß der Taubſtummen in der für ſie beſtimmten Anſtalt geweſen ſind, und die recht gut während des Verweilens im elterlichen Hauſe ausgemerzt werden könnten. Denn den Stein des An⸗ ſtoßes muß man ſehen, wenn man ihn vermeiden will.“
Wir begegnen hier zunächſt den körperlichen Unarten. Es ſind übele Gewohnheiten und körperliche Vernachläſſigungen. Dahin gehören: ſchleppender, ſchleichender, oder tappender Gang, ſchlaffe Gliederhaltung, krumme Haltung des ganzen Kör⸗


