Aufsatz 
Abfassung von Schulausgaben / Carl Jul. Weismann
Entstehung
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Turnunterriehnt.

An den vom Dr. Kohlrausch und Zeichenlehrer Storck geleiteten Turnübungen, welche im Werfen mit dem Speer, im Laufen, Springen(mit und ohne Stange, in die Höhe und Weite), Klettern(am Seil und an der Stange), Voltigiren, ferner in Ubungen am Reck, Barren und Schwebebaum bestanden, nahmen. 60 Schüler, also 16 mehr als im Sommer 1839, Antheil.

Anm. Um die Gymnasiasten beim Baden in der Weser vor Gefahr zu sichern, wurde deyselben eine geeignete, durch eingeschlagene Pfähle abgegränzte Stelle angewiesen und für einen Auf- seher gesorgt, der regelmässig zur festgesetzten Zeit mit einem Kahne am Badeplatze sich ein- finden musste. Im Schwimmen konnte zwar bei Ermangelung eines passenden Lehrers kein förmlicher Unterricht ertheilt werden, doch brachten es nichts desto weniger viele unserer Schüler darin zu einer solchen Fertigkeit, dass sie ohne grosse Anstrengung über den Weser- strom zu schwimmen vermochten.

B. Privatfleiss der Schüler.

Dieser wurde von den betreffenden Classenordinarien beaufsichtigt und geregelt.

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Die Primaner lasen namentlich im Sommer den Heautontimorumenos und den Phormio des

Terentius, im Winter Cic. Tusc. I. V. und Xenoph. Cyrop. J. I. Zur Privatlectüre der Secundaner gehörte im Sommer Livius und Xenoph. Cyrop., im Winter Caes. de B. C. J. 5*

1 50 und Xenoph. Anab. l. V. Ausserdem aber lieferten die fähigern Schüler aller Classen

verschiedene andere Privatarbeiten.

C. Disciplin.

Eine milde Handhabung derselben wurde den Lehrern durch den unter den Zöglingen

der Anstalt vorherrschenden guten Geist möglich gemacht. Fast alle unsere Schüler, be- sonders aber die der oberen Classen, suchten ihre Ehre darin, den Gesetzen des Gimn. siums freudig zu gehorchen, und zeichneten sich nicht weniger durch ununterbrochenen, wohlgeordneten Fleiss, als durch anständiges, gutgesittetes Betragen vortheilhaft aus. Nur bei wenigen Schiülern kam Carcerstrafe in Anwendung; in der Regel genügte schon ein ernstes Wort oder geschäxfter Tadel, um den Pflichtvergessenen auf den rechten Weg zu- rückzuführen. Eigentliche Excesse, welche Ausweisung zur Folge gehabt hätten, sind weder in noch ausser der Schule vorgefallen.

Eine neue Redaction der Schulgesetze wurde durch hohen Beschluss Kurfürstlichen Ministeriums des Innern vom 19. Jan. 1841 genehmigt.