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Wortbestimmungen geben müssen, ferner Auskunft ertheilen über historische, mythologische, geographische Namen oder Anspielungen, endlich die Gedanken im Einzelnen und in ihrem Zusammenhang klar darlegen.
Namentlich jedoch diese letztere Aufgabe wird mit grosser Vorsicht behandelt und dabei die grösste Sparsamkeit beobachtet werden milssen. Eine historische Notiz zu viel, e ine Worterklärung ohne Noth, eine Regel über das Bedürfniss hinaus ist zwar vom Ubel,
Wie alles, was das Maass überschreitet; aber der Schaden, der dadurch gestiftet wird, ist
doch verhältnissmässig nur gering. Eine Gedankenerklärung dagegen, die der Schüler bei gehöriger Anstrengung sich selbst hätte geben können, ist immer ein Frevel, den man an seiner Urtheilskraft begeht, ein Hinderniss, das man ihrer Entwicklung und Erstarkung in den Weg legt. Am allerverwerflichsten aber ist die von manchen Herausgebern be- folgte Methode schwierige Passagen durch förmliche Ubersetzungen zu erläutern. Diese Methode verhindert nicht nur das Erstarken der Urtheilskraft des Schillers, sondern be- raubt ihn auch der überaus wichtigen Geistesthätigkeit, vermittelst deren er den einmal erkannten Gedanken selbstständig aus der fremden Auffassungs- und Ausdrucksweise in die heimische umbilden sollte.
Was die historischen, mythologischen und geographischen Erläuterungen betrifft, so könnte man vielleicht fragen, ob diese nicht besser aus den Anmerkungen ganz verbannt und in den Index verwiesen würden. Aber abgesehen davon, dass diess dem Schüler die Sache ohne Noth erschweren würde 1²)— denn was kann es wohl nittzen, solche Erläute- rungen mühsam nachschlagen zu müssen?— möchte auch oft der Fall eintreten, dass der Schüler über die in Rede stehenden Dinge schon Einiges weiss und es darum unterlässt nachzuschlagen, und ihm so vielleicht gerade das Nöthigste unbekannt bleibt, oder dass bei blossen Anspielungen ohne Nennung eines Namens es ihm geradezu unmöglich ist, zu er- kennen, unter, welchem Artikel des Index er Rath suchen muss. Und in beiden Fällen würde man doch den Schüler, im ersteren wenigstens nicht viel, im zweiten gar nicht tadeln können. Der zweite Fall wirde aber auch noch den Nachtheil mit sich führen, dass eine grosse Umständlichkeit im Index durchaus nicht zu vermeiden wäre, während sich in den Anmerkungen bei der betreffenden Stelle die ganze Sache vielleicht mit wenigen Worten abthun lässt. Ein Realindex wird freilich demungsachtet nicht zu entbehren seyn, weil doch der Schüler bei Wiederkehr derselben Sache, falls ihm sein Gedächtniss untreu geworden ist, Rath und Huülſe finden muss. 1
12) Etwas anderes ist es mit dem Nachschlagen in den Sprachlexicis. Dies kann und darf dem Schüler nicht erspart werden, weil es zu wichtig für das Heimischwerden in der Sprache ist. AMan glaube überhaupt ja nicht, dass ich irgend einer ungebührlichen Erleichterung auch nur im Entferntesten das Wort reden wollte; aber den Schüler sich abmühen lassen ohne allen Zweck, das heisst ihn recht absichtlich quälen und ihm die Lust zur Sache verderben.
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