auch noch ein gutes keil zurückzulegen. Denn ohne Rücklagen können wir auf die Dauer nicht wirtſchaften. Es wäre ja möglich, daß die Beiträge einmal ſtocken, daß unvorhergeſehene größjere Hus- gaben entſtehen, daß etwa ein plötzlicher Umzug mit all ſeinen Koſten notwendig wird. Dann aber gilt es auch zu ſparen für ein eigenes heim! Denn wir hoffen zuverſichtlich, auch dieſes unſer ſchönſtes Ziel, zu gegebener Zeit verwirklichen zu können. Um einen genaueren éinblick in die Kaſſenverhältniſſe zu ge⸗ währen und damit vielleicht die eine oder andere Schule zu dem derſuch einer Landheimgründung zu ermutigen, ſeien die jähr⸗ lichen Einnahmen und Husgaben der Landheimkaſſe zuſammen⸗. geſtellt. fin regelmäfjigen Beiträgen können wir mit etwa 1500 Rffl. rechnen. Davon haben wir zu beſtreiten: die Iliete(700 Rlll.), die Koſten für Heizung und Beleuchtung(250 RIII.), die für In⸗ ſtandſetzungen u. die ſonſtigen Be⸗ triebskoſten(zu⸗ ſammen 450 RlfI.) fn weiteren éin⸗ nahmen kommen hinzu die Hufent⸗ haltsgebühren derer, die keine regelmäßigen Beiträge zahlen (etwa 200 Kfll.), Einnahmen aus dem Derkauf von poſtkarten(120 RIII.) und manch⸗ mal Spenden. Wir können alſo einige hundert IMark für Tleuanſchaffungen und Rücklagen verwenden und auch, wenn nötig, bedürftigen Schülerinnen Zu⸗ ſchüſſe geben, um ihnen den Rufenthalt im heim zu ermöglichen. Die koſten für die berpflegung werden nicht aus der Landheimkaſſe bezahlt. Sie aufzubringen,
Schuhputzen am Iorgen.
Im Ellgäu Februar 1926.
iſt Sache der ins TLandheim gehenden Klaſſen. Der Hufenthalt dauert eine Woche. Dor der breiſe händigt jede ſich beteiligende Schülerin ihrem Klaſſenführer, der in der Regel als Führer mitgeht — und nur ausnahmsweiſe einmal vertreten wird, 10 Kfll. ein, mit denen die Koſten für Derpflegung, Bahnfahrt und 6epäckbeförde⸗ rung beſtritten werden. Das Koſtgeld ſtellt ſich demnach auf 1.35 RffI. täglich. Hach einer mir vorliegenden Überſicht iſt dieſer Satz niedriger als in den meiſten anderen beſtehenden heimen(der höchſte iſt 3. 50 RKIfl.), nur vereinzelt wird ein noch geringerer Betrag verbraucht. Das tägliche Derpflegungsgeld von 1.35 Rffl. reicht aus für eine gute, kräftige Landkoſt, die wohlſchmeckend genug iſt, um auch verwöhntere Kinder zufriedenzuſtellen, andrerſeits aber ſo preis⸗ wert, daß die Koſten eines Landaufenthalts für niemand ein allzu großes Opfer be⸗ deuten. Huf be⸗ dürftige Kinder wird wiederum Rückſicht genom⸗ men. Sie brau⸗ chen je nach ihren Derhältniſſen das Derpflegungsgeld nur zum Leil zu bezahlen oder können ganz um- ſonſt mitgehen. éinen Zuſchuß leiſtet, wenn nö⸗ tig, die Landheim⸗ kaſſe. Dankens⸗ werter Weiſe hat uns in den letßten Jahren ein wohl⸗ geſinnter 6önner hierfür Beträge zur Derfügung geſtellt. Wir haben die hoffnung, daß auch der Staat uns einmal Zu⸗ ſchüſſe gewähren wird, ſteht doch unſere vorgeſetzte Behörde unſeren Beſtrebungen äàußerſt wohlwollend gegenüber.— Laſchengeld ins Landheim mitzugeben, iſt nicht notwendig und nicht erwünſcht, da es er⸗
7


