Aufsatz 
Ansprache, gehalten bei der Schlußfeier des Lehrerseminars Friedberg, am Mittwoch, dem 23. Februar 1927
Entstehung
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5. Die Miete im Schülerheim beträgt nach behördlicher Anoronung vom 1. April 1927 ab 30 RM. im Jahr; ſie wird in 3 Raten bezahlt, und zwar am I. Mai, I. Auguſt und I. November.

Der Direktion iſt es ſehr erwünſcht, wenn die Schüler möglichſt nicht im Schülerheim wohnen, da dieſes für alle nicht mehr ausreicht; für die Jungen iſt es auch zweifellos beſſer, wenn ſie in einer Familie untergebracht werden. KNur in den dringenoͤſten Notfällen ſollten die Eltern ihre Kinder in dem Schülerheim wohnen laſſen. Auch die Schüler, die in der Stadt wohnen, können in der Koſtgemeinſchaft eſſen. Wenn 2 Schüler in der Stadt in einem Zimmer wohnen, iſt ja die Ausgabe auch nicht groß. Für 1215 RM. im Monat iſt dann ſchon ein Zimmer zu haben.

6. Für die ärztliche Behandlung der Schüler im Schülerheim haben wir mit Genehmigung der Behörde mit dem Kreisarzt einen Vertrag abgeſchloſſen. Von jedem Heimſchüler ſind in dieſe Arztkaſſe jährlich 5 RM. zu bezahlen.

Irgend welche Krankenkaſſe beſteht alſo an der Aufbauſchule nicht; Apothekerkoſten, Behandlung im Krankenhaus uſw. haben die Schüler ſelbſt zu tragen. Ernſtlich kranke Schüler können im Schülerheim auch nicht gepflegt werden; wer ernſtlich erkrankt, muß entweder in das Krankenhaus gehen oder nach Hauſe fahren.

Auf Verfügung des Tandesamts für das Bildungsweſen vom 3. März 1927 müſſen alle Schüler derSchülerverſicherung gegen Unfall beitreten. Der Verſicherungsbeitrag beträgt im Jahr 70 Reichspfennig; für die Schüler, die im Schülerheim wohnen, 1.20 RM. Die Ver⸗ ſicherungsgeſellſchaft trägt die notwendigen Heilkoſten bei Unfällen bis zu 1500 RMI., bei blei⸗ bender Invalidität zahlt ſie ein Kapital bis zu 15 000 R., bei Todesfall übernimmt ſie die Beerdigungskoſten bis zu 1500 RM.

7. Wenn ein Schüler aus Geſundheitsrückſichten von einem allgemein verbindlichen Unterrichtsfach befreit werden ſoll(etwa vom Turnen und vom Schwimmen,, ſo kann dies nur auf Grund eines ärztlichen Zeugniſſes geſchehen. Dieſes Zeugnis muß nach behördlicher Vorſchrift auf einem beſonderen Vordruck ausgeſtellt ſein, der bei der Direktion gegen Erſatz der Druckkoſten zu haben iſt.

8. Auskunft über die Teiſtungen eines Schülers erteilt jeder Tehrer bereitwilligſt, jedoch nicht während des Unterrichts. Wird von dem Klaſſenführer oder vom Direktor Aus⸗ kunft über die geſamten Leiſtungen eines Schülers gewünſcht, ſo kann ſie nur erteilt werden, wenn der Beſuch ſpäteſtens am Tage vorher angemeldet war.

9. Es empfiehlt ſich, Zuſchriften an die Anſtalt nicht an die perſönliche Anſchrift des Direktors, ſondern andie Direktion der Aufbauſchule in Frieoberg(Heſſen) zu richten.

10. Der Direktor iſt jeden Tag von 1112 Uhr auf ſeinem Amtszimmer zu ſprechen, nach vorheriger Anmeldung auch zu jeder anderen Zeit.

11. Die Angehörigen der auswärtigen Schüler werden auf die§8§8 7 und 17 der Schul⸗ ordnung aufmerkſam gemacht, wenn ſie ihre Kinder in Friedberg in Privatwohnungen unter⸗ bringen wollen.(Die Schuloroͤnung iſt im Zeugnisheft abgedruckt!) Vor dem Mieten einer Wohnung in der Stadt iſt mit dem Direktor Rückſprache zu nehmen; bei jedem Wohnungswechſel iſt vorher Anzeige zu erſtatten. Das Wohnen in Gaſthäuſern iſt verboten.

Frieèôberg, im März 1927.

Direktion des Tehrerſeminars und der Aufbauſchule: Dr. Faber.