Aufsatz 
Denkschrift zur Feier des hundertjährigen Bestehens des Ernst-Ludwigs-Seminars zu Bensheim : Hundert Jahre Seminar. Schülerverzeichnis /
(Nach Urkunden bearb. von [Johannes] Ledroit)
Entstehung
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Ueber die Art wie dies geſchah, gibt uns folgende Urkunde Aufſchluß:

Nachdem höchſten Orts verordnet worden, daß die Koſten der Er⸗ richtung eines Schullehrer⸗Seminars zu Bensheim aus dem Ueberſchuß der wohlſtehenden katholiſchen Kirchenfonds beſtritten, und zur Deckung der bisherigen Koſten einſtweilen die Summe von 2000 Gulden auf die katholiſchen Kirchenfonds ausgeſchlagen werden ſollen, hiernach auch die Repartitien gefertigt, und dem Kirchenfonds zu Bensheim auf deſſen Ueberſchuß von 710 Gulden 34 kr. auferlegt worden iſt.....

Darmſtadt, den 7. December 1820.

Großberzoglich heſſiſcher Kirchen und Schul⸗Rath der Provinz Starkenburg.

In ähnlicher Weiſe wurden die geſamten wohlhabenden katholiſchen Gemeinden der Provinzen Starkenburg u. Oberheſſen herangezogen, ſo z. B.

Heppenheim mit 185 fl. 18 kr.

Biblis mit 39 fl. 51 kr.

derGernsheimer Kirchenfonds mit 180 fl. 20 kr. derEinſiedlerkapellenfonds daſelbſt mit 14 fl. 57 kr. derSt. Michaelskapellenfonds mit 6 fl. 18 kr. Wattenheim mit 46 fl. 33 kr. uſw.

Von einem Beitrage Rheinheſſens leſen wir nichts, wohl in Anbetracht der Erſchütterungen durch die Franzoſenherrſchaft dorten, die alle kirchl. Fonds in Unordnung brachte, vielleicht auch, weil damals die Katholiken Eineenhn ds und Oberheſſens dem Bistum Würzburg⸗Aſchaffenburg un⸗ terſtanden.

Freilich mit dem Zahlen haperte es ſehr.

Das erſte Rechnungsjahr, in dem keine Bau⸗ und Anſchaffungs⸗ rechnungen mehr vorkamen, iſt das von 1823.

Die Abrechnung gibt namentlich in ihren Einzelheiten ein köſtliches Kulturbild jener Tage. Wir finden an:

éinnahmen:

1.Hin Receß 93 fl. 32 kr. 2.n Husſtänden 124 fl. 17 kr. 3.Rn Derpflegungsgeld von 90 zahlbaren präp. 178 fl.

Man zahlte 20 Kr. den Tag und hatte dafür Koſt, Logis, Feuer, Licht und ärztliche Behandlung. Folgende recht bezeichnende Aeußerung finden wir hierüber in einer Urkunde von 1818:Zwanzig Kreuzer des Tags müßten.... vielleicht mehr denn hinreichend ſein, umſomehr als in dem Kloſtergarten hinlänglich Gemüß erzeugt werden könnte, indem es hier nur auf Sättigung durch wohlzugerichtete aber ſolche Speiſen ankommt, welche der Genügſamkeit entſprechen, die bei den meiſt geringen Schullehrergehalten eine denenſelben nöthige

Tugend iſt.

4.Derpflegungsgelder von 14 pPräparanden 693 fl. 40 kr.

5.Penſion oder Ruhegehalt 471 fl. 31 kr. 2 3 vom Staate für den Pater Quardian u. Bruder Hardt bezahlt

6.Hin Zinſen von hingeliehenen Capitalien 2 fl.