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auf die obern Klassen auszudehnen ist. Wenn die beigebrachten Zeugnisse sich aber nur über die Kenntnisse in der Theologie, nicht aber auch in der hebräischen Sprache aussprechen; so bleibt eine förmliche Prüfung in der letztern auch künftig vorbehalten.
In Betreff der von der Königlichen wissenschaftlichen Prüfungs-Commission abzu- haltenden Prüfung pro facultate docendi gelten dagegen für diese Candidaten nur die beiden alten Sprachen und die Muttersprache, oder die Mathematik und Naturwissen- schaften, oder die Geschichte und Geographie als Hauptlehrgegenstände, und ist die Prüfung genau nach denselben Grundsätzen abzuhalten, und die unbedingte oder be- dingte facultas docendi in diesen Gegenständen ihnen ohne Rücksicht auf die facultas docendi in der Religion u. in der hebräischen Sprache nach demselben Maasstabe zu ertheilen oder zu verweigern, wie es bei den Candidaten weltlichen Standes in Gemäss- heit der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen geschieht, so dass den Candidaten der Theologie in dieser Beziehung die Prüfung weder erleichtert noch erschwert wird.“
Vom 30. Dec. 1841. Verfügung, dass die Direction künftig jedesmal, wenn ein zur Universität Abgehender ein Stipendium, das er auf Schulen genossen, auf die Uni- versität mit übernimmt, der Behörde, welche den Stiftungsfond verwaltet, aus welchem das Stipendium gezahlt wird, die Universität anzuzeigen habe, welche der Stipendiat beziehen wird.
Vom 28. Febr. 1842. Rescript, die Umzngs- und Reisekosten bei Versetzungen der Gymnasial-Directoren und Gymnasial-Lehrer betreffend.
Vom 18. Mai. 1842. Rescript, wodurch die Prüfung und Berücksichtigung der Schrift: Der deutsche Unterricht auf deutschen Gymnasien von Hieke, empfohlen wird.
Zur Chronik des Gymnasiums.
Das neue Schuljahr wurde den 8. Oct. 1841 mit feierlichem Gottesdienste eröff- net, nachdem am 7. Oct. die Aufnahmeprüfung der neu eintretenden Schüler Statt gehabt hatte.
Den 7. Mai 1842 erfolgte die definitive Ernennung des Kaplans, Hrn. Peter Meyers, zum ordentlichen Lehrer und Religionslehrer des hiesigen Gymnasiums, nach- dem derselbe dieses Amt 1 Jahr provisorisch versehen hatte; und den 24. Mai wurde derselbe in Gegenwart des Lehrer-Collegiums und der sämmtlichen Schüler des Gym- nasiums in sein Amt öffentlich eingeführt.
Hr. Meyers wurde im Jahre 1811 zu Hedert im Landkreise Trier geboren, be- suchte vom Herbste des Jahres 1826 bis zum Herbste 1834 das hiesige Gymnasium, und machte nach bestandener Abiturienten-Prüfung seine theologischen Studien in dem hiesigen bischöflichen Seminarium. Als er zu Ostern 1839 die Priesterweihe empfan- gen hatte, wurde er zum Kaplan an der St. Laurentius-Kirche hierselbst ernannt, wo er zwei Jahre in dieser Eigenschaft fungirte; und da der frühere Religionslehrer des


