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Auch zu Privat⸗Unterricht hatten unſre Schuͤler Gelegenheit, im Franzoͤſiſchen und im Latein bei Herrn Conrector Lucas, im Latein bei Herrn Kruͤgermann, im Griechiſchen und im Latein bei Herrn Huͤlfslehrer Lucas, im Zeichnen bei Herrn Primarius Paul, im Clavier- und Violin-Spielen bei Herrn Cantor Hoppe. Auch haben Einige beſonders aus den obern Claſſen die Gelegenheit, die engliſche Sprache zu erlernen, die ihnen in Hirſchberg geboten wurde, fleißig benutzt. Endlich nahmen auch Viele bis zu ihrem Abgange von Hirſchberg Theil an dem bekannten Geſangverein des Herrn Organiſt Martineck.
Verordnungen des Königl. Hochpreislichen Provinzial-Schul-Collegii und anderer Behörden aus dem Jahre 1839.
I.) Vom 4. October. Das Koͤnigl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium ſendet auf einen von hier aus⸗ gegangenen Antrag Abſchrift des Beſcheides, daß die Umſtaͤnde noch nicht geſtatten, die herkoͤmmlicher Weiſe dem hieſigen Gymnaſio obliegende Leichenbegleitung aufzuheben, und daß kein evangeliſcher Schuͤler des Gymnaſii von der Theilnahme an den Begraͤbniſſen, zu welchen die Begleitung der Lehrer mit den Schuͤ⸗ lern verlangt wird, entbunden und§ 35. der Schulgeſetze auf eine bloſe Proteſtation nicht aufgehoben werden kann.
2.) Vom 9. Oct. Nur die bei der Wittwen⸗Verpflegungs⸗Anſtalt rezeptionsfaͤhigen Civilbeamten ſind zur Einholung des Ehe-Conſenſes von ihrem Chef verpflichtet.
3.) Vom 24. Oct. Zu Remuneration des katholiſchen Geiſtlichen fuͤr den Religionsunterricht wird eine Durchſchnittrechnung verlangt.
4.) Vom 5. November. Es wird Bericht gefordert uͤber Einrichtung und Eigenthuͤmlichkeit unſers Cenſurweſens.
5.) Vom 8. Nov. Der Director wird beauftragt, darauf zu ſehen, daß der Eifer fuͤr die Leibes⸗ uͤbungen nicht wieder zu Ausſchreitungen fuͤhre und die Jugend von ihrem wahren Ziele entferne.
6.) Vom 3. December. Auf Verlangen der Koͤnigl. Ober-Rechnungs-Kammer wird der Director beauftragt, von jetzt an jeder Jahresrechnung ein Atteſt beizufuͤgen uͤber die ordnungsmaͤßige Fuͤhrung
der Inventarien⸗ und Buͤcher⸗Cataloge, uͤber die gehoͤrig juſtifizirten Zu- und Abgaͤnge, und an welchem Tage die jaͤhrliche Local⸗Reviſion gehalten worden.
7.) Vom 16. Dec. Dr. Deinhard's Aufſatz„uͤber Verechtigung der philoſophiſchen Propaͤdeutik im Gymnaſial⸗Unterrichte“ wird zu beſonderer Beachtung empfohlen.
8.) Vom 24. Dec. Das hohe Miniſterium hat die von dem evangel. Kirchen- und Schul⸗Collegio nachgeſuchte Niederſchlagung der Summe von 460 Rthlr. von dem aus dem Kirchen⸗Ararium fuͤr das laufende Jahr an das Gymnaſium zu zahlenden Zuſchuſſe, ingleichen die Ermaͤßigung dieſes bisher mit 660 Rthlr. geleiſteten Zuſchuſſes auf die Summe von 600 Rthlr. vom Jahre 1840 ab genehmigt.
Aus dem Jahre 1840.
9.) Vom 2. Januar. Die juͤdiſchen Schuͤler des Gymnaſiums ſollen Sonnabends nicht vom Schrei⸗
ben dispenſirt werden.


