Aufsatz 
De emendatione fabulae Aeschyliae, quae supplices inscribitur : Commentationis pars prior
Entstehung
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10) Vom 13. Februar. Die Schul⸗Commiſſion wird beauftragt, ſolche Einleitungen zu treffen, daß der Confirmanden⸗Unterricht der Gymnaſiaſten nicht mehr wie fruͤher ſtoͤrend auf den Gymnaſial-Un⸗ terricht einwirke und ihnen die Lectionen verkuͤrze.

II.) Vom 26. Febr. Von Programmen uͤber naturwiſſenſchaftliche Gegenſtaͤnde ſollen außer der an⸗ geordneten Zahl zwei Exemplare mehr eingereicht werden.

12.) Vom 9. Juni. Statt des Programm bei der Michaelspruͤfung darf diesmal ein Einladungs⸗ blatt ausgegeben werden. Auch wird ein motivirter Nachweis daruͤber verlangt, welche Geldzuſchuͤſſe noͤthig ſind, wenn das Gymnaſium in ſeiner bisherigen Geſtalt beſtehen ſoll.

13.) Vom 15. Juni. Der Befehl Sr. Majeſtaͤt des Koͤnigs, wegen der allgemeinen Landestrauer iſt bekannt zu machen.

14.) Vom 26. Juni. Ueber Realiſirung der zur Verlooſung kommenden Staatsſchuldſcheine. Fuͤr jeden durch Verſaͤumniß derſelben entſtandenen Verluſt werden die Curatoren und Rendanten verantwort⸗ lich gemacht.

15.) Vom 4. Juli. Auf Veranlaſſung des Koͤn. Miniſterii werden die Directoren aufgefordert, zur Vervollſtaͤndigung des vom Rector Reiche ausgearbeiteten Verzeichniſſes der von 1825 40 erſchienenen Programme durch Einſendung der vermißten eigenen beizutragen.

16.) Vom 6. Jul. Die noͤthigen Inſtructionen werden gegeben uͤber die Art, wie die mittelbaren Staatsbeamten, ſowie das geſammte Perſonal der Geiſtlichen und Lehrer aller Kategorien ſtatt einer beſon⸗ dern Vereidung fuͤr des jetzt regierenden Koͤnigs Majeſtaͤt auf den bereis geleiſteten Amtseid verwieſen werden, zugleich mit dem Auftrage, die dabei aufgenommene Verhandlung einzuſenden.

17.) Vom 14. Jul. Ueber die baldigſt anzuſtellende Trauerfeier fuͤr des Hochſeligen Koͤnigs Majeſtaͤt.

18.) Vom 28. Jul. Fuͤr das Koͤnigl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium zu Muͤnſter ſind behufs der Abfaſſung eines wiſſenſchaftlichen Repertorii die Programme des hieſigen Gymnaſti von 1826, 1829, 1831 und 1832 einzureichen.

19.) Vom 24. Aug. Der Koͤnigl. außerordentliche Regierungs⸗Bevollmaͤchtigte an der Univerſitaͤt Halle und Curator derſelben Herr Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Delbruͤck uͤberſchickt der Direction des Gymnaſii den Lectionscatalog der Univerſitaͤt fuͤr das bevorſtehende Winterhalbjahr, damit die vom Gymnaſio abgehenden die Wahl der Vorleſungen fuͤr ihr erſtes Univerſitaͤts⸗Semeſter ſchon hier bedenken und dabei den Nath ihrer bisherigen Lehrer benutzen koͤnnen. Die Lectionscataloge werden auch in Zu⸗

kunft uͤberſchickt werden.

20.) Vom 30. Aug. Das Koͤnigl. Provinzial⸗Schul⸗Collegium zeigt an, daß die allerhoͤchſte Ka⸗ binets⸗Ordre vom 14. April c. genehmigt, daß katholiſche Schuͤler evangeliſcher Gymnaſien fuͤr ihren Unterricht in der Religion nicht beſondere Geldbeitraͤge zu entrichten haben, da die evangeliſchen Schuͤler auf den katholiſchen Gymnaſien in Schleſien beſondern Religionsunterricht unentgeltlich empfangen, und daß dieſe Ausgabe an dem hieſigen Gymnaſio einſtweilen aus dem Extraordinarium des Schleſiſchen ka⸗ tholiſchen Hauptſchulfonds gezahlt werde.

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