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eigenthum entgegen und es begann der Kampf zwiſchen dem demokratiſchen und oligarchiſchen Prinzipe, der, begründet auf die beiden entgegengeſetzten Richtungen der menſchlichen Selbſtſucht, das Beſtreben zu erwerben und das zu behalten, durch die Schroffheit der Gegenſätze bald zu blindem Enthuſiasmus für alles Neue auf der einen, zu blinder Anhänglichkeit an das Alte auf der andern Seite führen mußte. ¹) Die blutdürſtige Strenge der drakoniſchen Satzungen ſollte die Härte der Eupatriden ſanktioniren und die erwachte Demokratie zügeln; aber die daher ſchie⸗ ßenden Wogen des Volkswillens durchbrachen auch dieſen Damm.
Den drohenden Kampf der Faktionen zu beſchwichtigen und den entſtandenen moraliſchen Bruch zwiſchen den durch Geburt bevorrechteten Geſchlechtern und dem übrigen Volke auszugleichen, iſt Solons nächſte Beſtimmung. Nach einigen tranſitoriſchen, vermittelnden Maßregeln, den Miß⸗ verhältniſſen und der Noth des Demos abzuhelfen, ſchuf er eine zeitgemäße, umfaſſende Geſetz⸗ gebung, die ſich über alle Verhältniſſe des öffentlichen und Privatlebens erſtreckte und, ohne die feſten Grundmauern der Zucht und Sitte aus dem Auge zu laſſen, die Feſſeln ſprengte, welche die Mehrzahl des atheniſchen Volkes bis dahin in politiſcher und geſetzlich herkömmlicher Un⸗ mündigkeit gehalten hatten. Ihn leitete dabei die hohe Idee, die beſtehenden Verhältniſſe mit den Anſprüchen des fortſchreitenden Lebens zu verſöhnen, den Hauptbedürfniſſen aller Bürger⸗ klaſſen genug zu thun, ſo eine innere Gleichheit, die keinen Krieg bringt, noch zuläßt, zu bewir⸗ ken, jeden Einzelnen durch ſeinen beſondern Vortheil an das Ganze zu knüpfen und auf dieſe Art ein wahrhaft gemeines Weſen zu begründen. Entworfen, wie die ſoloniſche Geſetzgebung war, im Intereſſe der Geſammtheit, konnte ſie auch nur unter deren Schutze geſichert ſcheinen, und ſo that Solon den entſcheidenden Schritt zur Demokratie, indem er die Theilnahme an den Gerich⸗ ten und Volksverſammlungen und an den Geſchäften der Adminiſtration auf alle Bürger aus⸗ dehnte“) und den Maßſtab der Geburt durch den der Begüterung und des darauf begründeten Beitrages zu den öffentlichen Laſten erſetzte“)(Timokratie). Die Volksverſammlungen hatten allerdings zunächſt nur das Recht, die Beamten zu wählen und in oberſter Inſtanz zu kontroli⸗ ren ¹) aber ein Nachtheil war es, daß die Magiſtraturen nicht mit geſchäftskundigen Männern beſetzt wurden, ſondern theils durchs Loos, theils nach beliebiger Wahl des Volkes, das leider oft mehr den Geldſack, als geiſtige Befähigung achtet. Kaum hatte ſich ein Bürger mit den Geſchäften ſeines Reſſorts bekannt gemacht, ſo mußte er wieder ſeine Stelle verlaſſen. Darum wurde die Verwaltung immer ſchlechter;— und wohin der Demokratismus in der Verwaltung führte, zeigte ſich am Deutlichſten bei der Rechtspflege. Nicht die ruhige Ueberlegung entſchied das Geſchick des Angeklagten, ſondern die Leidenſchaft des Parteigeiſtes. Die unruhige Eiferſucht des Pöbels verſchmähte es, dem Verdienſte großer Männer zu gehorchen, und fürchtete das Ue⸗ bergewicht edler Eigenſchaften. Dieſe allein brachten oft den Helden, denen Griechenland Frei⸗ heit und Glanz zu danken hatte, Verderben. Nur bei offenbarer Noth war erlaubt, Talent zu zeigen. Tugend und Geiſt zogen Vermögens⸗Konfiskation, Gefängniß, Verbannung, wohl gar den Tod zu. Miltiades ſtarb im Gefängniſſe, weil das Volk, welches am Tage bei Marathon
1) Thuc. I. 70. 2) Plut. Solon 18, 3) Aristot. polit. IV. 5. 1. und IV. 11. 6. VI. 4. 1. 4) Ibid. II. 9. 4. und III. 6. 7.


