Aufsatz 
Das Alexanderlied des zwölfen Jahrhunderts
Entstehung
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12) Vom 14. November. Der Wohlöbliche Magiſtrat zu Neiſſe theilt unter Rückſendung der Prüfungsar⸗ beiten der letzten Abiturienten das darauf bezügliche Reſcript der Königlichen Regierung zu Oppeln und das Gutachten der wiſſenſchaftlichen Prüfungs⸗Commiſſion zu Breslau abſchriftlich mit.

13) Vom 3. December. Derſelbe theilt dem Director zur Nachricht eine Verfügung an die Kämmerei⸗Real⸗ Schul-Kaſſe mit, wonach dem Geſanglehrer Ellguth für die in der Sexta ertheilte Geſangſtunde eine jährliche Remuneration von 12 Rthlr. und den beiden Lehrern Hitſchfeld und Lorenz für den von ihnen in der VI. und V. Klaſſe zu ertheilenden Schreibunterricht eine monatliche Remuneration von 2 ½ Rthlr. bewilligt worden iſt.

14) Vom 28. December. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium überſendet die zu Michaeli c. an den höheren Lehranſtalten erſchienenen Programme.

15) Vom 13. Februar 1854. Der von der Königlichen Regierung zu Oppeln für die zu Oſtern d. J. an der Realſchule abzuhaltende Abiturienten⸗Prüfung ernannte Königliche Commiſſarius Herr Schul⸗ und Regierungs⸗ rath Bogedain überſendet die behufs der Auswahl eingereichten Themata für die Abiturienten⸗Arbeiten.

16) Vom 14. Februar. Der Wohllöbliche Magiſtrat zu Neiſſe überſendet zur Kenntnißnahme und Mitthei⸗ lung an die Lehrer ein an die Superintendenten und Schulinſpectoren des Departements gerichtetes Circular der Königlichen Regierung zu Oppeln vom 6. Februar c., worin auf Veranlaſſung des Herrn Miniſters der geiſtli⸗ chen, Unterrichts⸗ und Medicinal-⸗Angelegenheiten allen Lehrern des Departements der Beſuch der ſogenannten allgemeinen deutſchen Lehr⸗ Verſammlung unterſagt wird.

17) Vom 22. Februar. Derſelbe theilt ein Reſcript der Königlichen Regierung zu Oppeln vom 13. Februar c. mit, worin die Zulaſſung der angemeldeten Abiturienten genehmigt und der Director benachrichtigt wird, daß Herr Regierungs⸗, geiſtliche und Schulrath Bogedain zum Commiſſarius der Königlichen Regierung ernannt wor⸗ den und der fürſtbiſchöfliche Commiſſarius Herr Erzprieſter und Kreis⸗Schulen⸗ Inſpector Neumann zum Lokal⸗ Commiſſarius beſtimmt ſei.

18) Vom 27. Februar. Die Königliche Regierung zu Oppeln theilt dem Director zur Nachachtung, zur Inſtruction des Religionslehrers und zur Mittheilung an das Lehrer⸗ Collegium eine an den Magiſtrat zu Neiſſe gerichtete Verfügung abſchriftlich mit, wonach zu Folge der Verfügung des Königlichen Miniſterii der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten die den Gottesdienſt an den katholiſchen Gymnaſien und die Theil⸗ nahme der Lehrer an demſelben und an den Religionsübungen der katholiſchen Schüler betreffenden Feſtſetzungen auch in Betreff des katholiſchen Gottesdienſtes an der Realſchule als maaßgebend betrachtet werden ſollen.

19) Vom 4. März. Der Wohllöbliche Magiſtrat zu Neiſſe überſendet drei Exremplare der von dem Coper⸗ nicus⸗Verein zur Enthüllungsfeier des Copernicus⸗Denkmals herausgegebenen Denkſchrift Behufs Aufnahme in die Bibliothek der Realſchule.

20) Vom 7. März. Derſelbe zeigt dem Director die definitive Anſtellung des Herrn Reinhold Hawlitſchka als Collaborator an der Realſchule, ſo wie deſſen eidliche Verpflichtung an..

21) Vom 12. März. Der Königliche Commiſſarius Regierungs⸗ und Schulrath Bogedain ſetzt den Termin

8 die diehaeund der mündlichen Prüfung der Abiturienten auf Montag den 20. und Dienſtag den 21. dieſes onats feſt.

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III. Ghronst.

Das Schuljahr wurde am 6. April mit einem Hochamte eröffnet, worauf am folgenden Tage der Uuterricht in allen fünf Klaſſen begann.

Obwohl der Realſchule durch die im Nachtrage des letzten Programm's erwähnte Gründung von drei neuen

Lehrerſtellen hinreichende Lehrkräfte in Ausſicht geſtellt waren, ſo konnte doch mit der Berufung der geuen Lehrer