Aufsatz 
Das Alexanderlied des zwölfen Jahrhunderts
Entstehung
Einzelbild herunterladen

26.

darin die Bemerkung mit,daß den Prüfungs⸗Commiſſionen ſeines Reſſort's eingeſchärft iſt, die ſchriftlichen Ar⸗ beiten ohne Unterbrechung anfertigen und die Concepte der Arbeiten ſtets mit den Reinſchriften abgeben zu laſſen und daß die Reviſoren der Arbeiten bei ihrem Votum über dieſelben die Uebereinſtmmung der Munda mit den Concepten oder die Abweichung von denſelben im Allgemeinen zu beſcheinigen haben. 1

2) Vom 12. Mai. Die Königliche Regierung zu Oppeln genehmigt den Entwurf des Lehrplan's für die Realſchule.

3) Vom 12. Mai. Der Wohllöbliche Gemeinde⸗Vorſtand zu Neiſſe überſendet auszugsweiſe den Beſchluß über die Gehaltserhöhungen und Beförderungen der Lehrer an der Realſchule zur Kenntnißnahme und Benach⸗ richtigung an die Betroffenen. Es wurde durch dieſen Beſchluß der Gehalt von einem Lehrer um 110 Rthlr., von dreien um je 100 Rthlr., von zweien um je 50 Rthlr. erhöht, und die Gründung von drei neuen Lehrerſtellen, einer Oberlehrerſtelle mit 700 Rthlr., einer Lehrerſtelle mit 350 Rthlr. und einer Collaboratur mit 300 Rthlr. Ge⸗ halt ausgeſprochen.

4) Vom 23. Mai. Die Königliche Regierung fordert den Director in Folge eines Miniſterial⸗Reſcripts auf, bis auf weitere allgemeine Anordnungen über den Austauſch der Programme der höheren Lehranſtalten, von jetzt an alljährlich 5 Exemplare des Programms der Anſtalt unmittelbar an den Herrn Miniſter einzureichen.

5) Vom 24. Juni. Der Wohllöbliche Gemeinde⸗Vorſtand ermächtigt den Director, ein der Anſtalt von der Tochter des verſtorbenen Profeſſor der Phyſik an der Univerſität zu Breslau, Herrn Pohl, offerirtes ſehr werth⸗ volles Geſchenk, beſtehend in einer großen Scheibenelectriſir-Maſchine und andern electriſchen Apparaten anzuneh⸗ men und die Verpackung und den Transport beſorgen zu laſſen.

6) Vom 15. Juli. Das Königliche Landrathsamt benachrichtigt im Auftrage der Königlichen Regierung den Director, daß die dem Franzoſen Appert von dem Königlichen Miniſterium gegebene Erlaubniß, Lehranſtalten zu beſuchen, zurückgenommen ſei und demſelben der Zutritt in die Anſtalt nicht geſtattet werden dürfe.

7) Vom 4. Auguſt. Der Wohllöbliche Magiſtrat zu Neiſſe theilt mit, daß die Königliche Regierung in einer Verfügung vom 2. deſſelben Monats genehmigt hat, daß die diesjährigen Herbſtferien vom 13. Auguſt bis 12. September incl. abgehalten werden. 8

8) Vom 5. September. Das Königliche Provinzial⸗Schulcollegium theilt mit, daß die Provinzen Branden⸗ burg und Sachſen dem in den übrigen Provinzen bereits beſtehenden Programmentauſche zwiſchen den Gymnaſien und höhern Bürger⸗ oder Realſchulen beigetreten ſind und daß die Direction 195 Exemplare der an der Anſtalt erſcheinenden Schulprogramme zur weiteren Vertheilung einzureichen habe, wofür der Anſtalt auch die Programme der Gymnaſien der Provinzen Brandenburg und Sachſen zugehen würden.

9) Vom 18. September. Der Wohllöbliche Magiſtrat zu Neiſſe überſendet dem Director Abſchrift der Beſtallung des Lehrer Franz Brilka zur Kenntnißnahme und veranlaßt gemäß der Verfügung der Königlichen Regierung zu Oppeln vom 16. Juli c. die Einführung deſſelben in ſein Lehramt an der Realſchule.

10) Vom 12. October. Die Königliche Kommandantur zu Neiſſe ladet den Director und das Lehrereolle⸗

gium zu dem zur Feier des Geburtstages Sr. Majeſtät des Königs für die Garniſon von Neiſſe ſtattfindenden feierlichen Gottesdienſte ein..

11) Vom 20. October. Die Königliche Regierung zu Oppeln theilt das Reſcript des Königlichen Miniſte⸗ riums der geiſtlichen, Unterrichts⸗ und Medicinal⸗Angelegenheiten vom 7. October c. mit, wodurch die Einſendung halbjähriger Frequenz⸗ Liſten auch für die Real⸗ und höheren Bürgerſchulen nach einem beigefügten Schema an⸗ geordnet wird, und fordert den Director auf, dieſe Ueberſicht jedes Jahr bis zum 15. October und 14 Tage nach Beginn des Sommerſemeſters einzureichen.