Aufsatz 
Kanon der zu lernenden und zu lesenden Stücke aus dem deutschen Lesebuche von Prof. Dr. Chr. Muff (Ausgabe von 1902) für die Klassen Sexta bis Sekunda nach den Lehrplänen von 1901
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VII. Mitteilungen an die Schüler und deren Eltern.

1. Die Schlussfeier findet Sonnabend, den 22. März, vormittags 9 Uhr statt. Die Eltern und Angehörigen der Schüler sowie alle Freunde der Anstalt werden hierzu er- gebenst eingeladen.

2. Das neue Schuljahr beginnt Dienstag, den 8. April, morgens 8 Uhr. Anmel- dungen neuer Schüler werden Freitag, den 4. und Montag, den 7. April, vormittags 10 12 Uhr, im Amtszimmer des Direktors entgegengenommen.

Das Königliche Provinzial-Schul-Kollegium macht darauf aufmerksam, dass vielfach an den höheren Schulen der Provinz Westpreussen sowohl das Durchschnittsalter ganzer Klassen als auch besonders das Lebensalter einzelner Schüler sich weit über das gewöhnliche Mass erhebt. Es hat dies seinen Grund hauptsächlich darin, dass namentlich die vom Lande kommenden Schüler verhältnismässig sehr spät den höheren Schulen zugeführt zu werden pflegen. Nun ergeben sich aber aus diesem Umstande zunächst für die beteiligten Schüler selbst schwere Unzuträglichkeiten, insofern als sie leicht für den Eintritt in den praktischen Beruf zu alt werden und unter Umständen bei einmaligem Übersitzen nicht mehr rechtzeitig das Zeugnis über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militär- dienst erlangen. Ausserdem halten wir es aber auch in erzieblicher Beziehung für keineswegs wünschenswert, vielmehr unter Umständen für recht bedenklich, wenn entwickelte Jünglinge mit unentwickelten Knaben in einer Klasse ver- einigt sind. Wir wünschen deshalb in dieser Hinsicht einen Wandel herbeizuführen pp. Indem wir als letzte der für den genannten Zweck in Betracht kommenden Massnahmen die Festsetzung einer Altersgrenze für die Aufnahme in die einzelnen Klassen ins Auge fassen, wollen die Herren Direktoren

1. in den Jahresberichten und sonst bei geeigneten Gelegenheiten die Eltern darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dass die Kinder rechtzeitig der höheren Schule zugeführt werden,

2. bei der Aufnahme-Prüfung unter keinen Umständen das vorgeschrittene Lebensalter des zu Prüfenden als einen Grund zu milder Beurteilung gelten lassen,

3. in besonders auffallenden Fällen vor der Aufnahme an uns berichten.

3. Jeder aufzunehmende Schüler muss einen Geburts- bezw. Taufschein, einen Impfschein, und wenn er das 12. Lebensjahr bereits überschritten hat, einen Wiederimpf- schein vorlegen. Solche Schüler, die bereits eine ändere höhere Schule besucht haben, müssen ausserdem das Abgangszeugnis von derselben beibringen.

4. Zur Aufnahme in die Vorschule sind folgende Kenntnisse erforderlich: Die 10 Gebote ohne Erklärung, einige Geläufigkeit im Lesen deutscher und lateinischer Schrift, einige Geübtheit im Schreiben deutscher und lateinischer Buchstaben und in den 4 Spezies im Zahlenraume von 1100.

5. Die Vorschule vermittelt bei ein- oder zweijährigem Besuche derselben eine vortreffliche Vorbereitung für Sexta, und es wird daher den Eltern geraten, ihre Söhne vertrauensvoll zeitig derselben zuzuführen.