Obgleich nur wenig Ausſicht vorhanden war, daß die Staatsregierung der Anſtalt ihre Unter⸗ ſtützung und Pflege zuwenden würde; ſo gelang es doch, den Fortbeſtand der gelehrten Schule zu Büdingen zu ſichern. Dieſe Sicherung ihres Fortbeſtandes dankte die Anſtalt zum nicht geringſten Theile dem uner⸗ müdlichen Eifer und der liebevollen Hingabe des Inſpektors Keller, der während ſeines Inſpektorats die Hebung des geſammten Schulweſens in der Stadt Büdingen ſowie auf dem Lande und insbeſondere die Verbeſſerung der gelehrten Schule zu ſeinem vorzüglichſten Augenmerk machte, der ſich außerdem aber auch um das Kirchenweſen in Büdingen ein nanbaftes Verdienſt erwarb, indem er am Reformationsfeſte 1817 die Vereinigung der lutheriſchen und reformirten Kirche herbeiführte.
Uebrigens muß hier beſonders hervorgehoben werden, daß Keller bei ſeinen verſchiedenen Ver⸗ ſerungsbeſtrebungen ſich der lebhaften Theilnahme und Unterſtützung des Fürſten zu Yſenburg und 1dingen, Ernſt Caſimir I., zu erfreuen hatte, weshalb auch in den Annalen unſerer Schule der Name es edlen und menſchenfreundlichen Herrn in unvergänglichem Lichte ſtrahlt.
In Folge der Vereinigung der beiden Konfeſſionen im Jahre 1817 ecröffnete ſich für Keller's Plan*²) betreffs einer Erweiterung und Verbeſſerung der Provinzialſchule eine günſtige Ausſicht auf Ver⸗ wirklichung, und ſchon in demſelben Jahre machte Keller in Berückſichtigung der gegebenen Verhältniſſe dem Fürſten Ernſt Caſimir ſeine Anträge, und dieſer ertheilte denſelben ſeine Genehmigung.
Die dem Fürſten unterbreiteten Anträge gingen im Weſentlichen dahin:
1) die ſeither üblichen„Geb- und Schenktage“ abzuſchaffen und ſtatt der freiwilligen Geſchenke die Zahlung eines beſtimmten Schulgeldes in den drei oberen Klaſſen der Provinzialſchule einzuführen;
2) den neuanzuſtellenden dritten Pfarrer bei der hieſigen vereinigten Gemeinde d. h. den für die erledigte, vormals lutheriſche Pfarrſtelle zu enrnnenti Geiſtlichen insbeſondere auch als Ge⸗ hilfen und Lehrer an der Provinzialſchule zu verwenden;
3) den Lehrplan zu verbeſſern namentlich durch Aufnahme des Griechiſchen;
4) die Zahl der Klaſſen in Rückſicht auf die vorhandenen Lehrkräfte auf drei feſtzuſetzen.
Durch die erſtgenannte Einrichtung, die freilich lauten Widerſpruch unter der Bürgerſchaft hervor⸗ rief, ſollte eine Verinehrung der Mittel der Anſtalt bewirkt, durch die zweite, ohne Belaſtung des Büdgets, eine neue Lehrkraft für die Schule gewonnen, durch die obgedachte Reform des Lehrplans die Schule im Innern gehoben und dem Ziel einer gelehrten Schule näher gebracht werden. In Betreff des Schulkurſus wurde Folgendes beſtimmt:„Der ganze Schulkurſus dieſer drei Klaſſen iſt bis zum Ende des 17. Jahres berechnet. Mit dem 10. Jahre kommen die lateiniſchen Schüler aus den beiden Elementarklaſſen in die dritte Klaſſe, wo ſie in drei Ordnungen drei Jahre verweilen; mit dem 13. Jahre treten ſie aus der dritten Klaſſe in die zweite, wo ſie in zwei Ordnungen zwei Jahre zubringen, mit dem 16. Jahre rücken ſie in die erſte Klaſſe, wo ſie ebenfalls zwei Jahre bleiben und nun mit dem 18. Jahre die Univerſität beziehen.“
Der in Rede ſtehende Plan trat Oſtern 1818 ins Leben. Mit ſeiner Verwirklichung kam der neu angeſtellte dritte Geiſtliche, der junge Dr. Thudichum, als zweiter Lehrer an die Anſtalt. In ihm erhielt die Schule eine tüchtige Lehrkraft, Inſpektor Keller einen begeiſterten Theilnehmer und Förderer bei
der Durchführung ſeiner Verbeſſerungspläne.
be
Die Erweiterung und Verbeſſerung der Provinzialſchule im Jahre 1818, vorbereitet von Inſpektor Kellerund ins Werk geſetzt vom Fürſten Ernſt Caſimir, war nicht bloß eine zeitgemäße Umgeſtaltung im Anſchluß an die vorhandenen Mittel, ſondern auch der erſte Schritt zur Neubegründung und Erhaltung der Anſtalt unter Großherzoglich Heſſiſcher Hoheit.
Noch fehlte freilich viel, um die Anſtalt auf die Höhe zu ſtellen, daß ſie den Forderungen der neuen Zeit genügen konnte; vor Allem bedurfte ſie einer Vermehrung ihrer unzulänglichen Mittel. Doch auch in dieſer Hinſicht ſollte wenigſtens einigermaßen Abhilfe geſchaffen werden.
*) Schon 1811 hatte auf ſeinen Antrag die Provinzialſchule eine Erweiterung erfahren dergeſtalt, daß zu den drei beſte⸗
henden Klaſſen eine deutſche Elementarſchule zugefügt wurde, die in Verbindung mit der Klaſſe des Kantors die Bürgerſchule ausmachte; dieſe letztere galt zugleich als Vorſchule für die zwei höheren bloß lateiniſchen Klaſſen.


