Aufsatz 
Von Landstreichern, friedlosen Leuten und fahrendem Volk, besonders in den nassau-ottonischen Ländern von 1500 bis 1800 : Ein Beitrag zur Kulturgeschichte Nassaus
Entstehung
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die zu einer 60 Mann ſtarken Räuberbande gehörten und an einem überfall auf den Ort Daaden beteiligt waren. Als 1799 auf dem adligen Gutshof Bellersdorf eingebrochen worden war, hatte man wieder 2 fremde Juden im Verdacht. Im Jahre 1800 warnt die Behörde vor 15 Spitzbuben, die im heſſiſchen Amt Alsfeld einen Einbruch verübt hatten. Auch Juden waren wieder darunter, da man nach ihrer eiligen Flucht einen ſeidenen Gebetsriemen und ein hebräiſches Gebetbuch fand. 1802 verübte im Amt Schaumburg eine 28 Mann ſtarke Bande einen Raubanfall, unter denen nur 2 Chriſten waren. Als endlich im glei⸗ chen Jahre der berüchtigte Schinderhannes) er hatte dieſen Namen von ſeinem ehrloſen Abdeckerhandwerk im Mainzer Unterſuchungs⸗ gefängnis ſaß, gab er unter ſeinen 22 Helfershelfern auch 2 Juden an. Einer von ihnen, genannt Schnuckel aus Aſſenheim), war auch am Wirgeſer Poſtraub beteiligt, auf den ich nochmals ſpäter kurz zurück⸗ kommen werde, und wurde in Wiesbaden hingerichtet. Der andere ſtammte aus Duisburg.

Die Regierungen bekämpften die Landſtreicherei fremder Juden beſonders auch deshalb, weil man ihnen die Verbreitung der Seuchen zuſchrieb. Aus dieſem Grunde verbot die Hadamarer Kanzlei ſchon 1655, ausländiſche Juden zu beherbergen, die damals in dichten Scharen ins Land kamen und Krankheiten mitbrachten. Nach einer Diezer Verord⸗ nung*¹) von 1720 durfte ein Jude das Fürſtentum nur dann betreten, wenn er ein glaubhaftes Geſundheitszeugnis beibrachte. Im gleichen Jahre wird wegen der Peſtgefahr auch im Dillenburgiſchen Juden und Zigeunern das Land zu betreten verboten und den Wirten die Ver⸗ pflichtung auferlegt, verdächtige Perſonen anzuzeigen. Wiederum war es die drohende Peſt, die die Diezer Verordnung von 1738 hervorrief, daß Betteljuden und andere Landſtreicher auszuweiſen, und wenn ſie dennoch ins Land eindringen, mit Staupenſchlägen zu vertreiben ſind. Als in Polen⸗) die Peſt wütete, wurde 1770 von der oraniſchen Regierung polniſchen Juden jeglicher Aufenthalt im Fürſtentum verboten. Wird trotzdem einer im Land betroffen, ſo ſoll er 50 Stockſchläge erhalten, der einheimiſche Jude aber den landesherrlichen Schutzbrief verlieren, wenn er ihn in ſein Haus aufnimmt. 1778 werden die polniſchen Juden er⸗ neut aus dem Oraniſchen auf ein Jahr ausgewieſen, weil angeblich gerade ſie in Memmingen die Peſt eingeſchleppt hatten und an einer in der Düſſeldorfer Judengemeinde ausgebrochenen Seuche ſchuld waren. Und noch einmal mußte 1786 die Prüfung jüdiſcher Geſundheitszeugniſſe den oraniſchen Beamten zur Pflicht gemacht werden, da die Peſt in Polen wieder ausgebrochen war..

Schon hier ſei kurz erwähnt, daß uns die unſtäten Juden in Naſſau auch als Quackſalber bezeugt ſind. Doch davon mehr im 3. Teil!

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