geringen Rechtsempfinden jener Zeiten alle Leute rechtlos, friedlos, vogelfrei waren, die einem beſtimmten Stande nicht angehörten. Wäh⸗ rend heute das Geſetz jeden Staatsbürger ſchützt, ſelbſt wenn er ſich durch verbrecheriſche Handlungen außerhalb des Rechts geſtellt hat, ge⸗ noß früher der Einzelmenſch nur dann in vollem Maße richterlichen Schutz, wenn er ſich der Gemeinſchaft anderer, z. B. einer Handwerker⸗ zunft“), anſchloß. Von übel war aber, daß ſchon der Eintritt in einen ſolchen Schutzverband ein Recht für ſich bildete. War der Vater ehrlos, weil er nicht als Mitglied einem der allein bevorrechtigten Stände ange⸗ hörte, ſo war es meiſtens auch der Sohn von Geburt an. Unehrlich, recht⸗ los waren alle die aber, deren Lebensunterhalt als anſtößig oder un⸗ würdig galt. Es leuchtet ohne weiteres ein, daß mancher von dieſen Leuten die Heimat, wo er ſo gering geſchätzt war, verließ, um ein beſſeres Leben in der Fremde zu ſuchen, dann aber oft, wenn auch wider Willen, dabei zum Landſtreicher wurde.
Als ehrlos') wurden insbeſondere die Leute angeſehen, die ſich mit der Ausführung der von dem Richter verhängten Lebens⸗ und Leibes⸗ ſtrafen befaßten. So war der Scharfrichter immer ein ehrloſer Mann, zumal da er meiſtens auch das Abdecken des gefallenen Viehes beſorgte. Die Magiſtrate mußten ihnen erſtaunlich hohe Gehälter“) zahlen, und oft bekamen ſie nur dadurch einen Henker, daß ſie einem zum Tode ver⸗ urteilten Verbrecher das Leben ſchenkten, wenn er ſich zur Übernahme des Scharfrichteramtes bereit erklärte. In Dillenburg') wie auch anders⸗ wo verſah wohl auch der jüngſte Schöffe, einmal ſogar der Graf ſelbſt dieſes Amt. Als Graf Johann der Altere einſt zu Ebersbach 2 übeltätern mit dem Schwerte die Köpfe abſchlagen ließ, hielt er bei der Hinrichtung ſelbſt die Verbrecher feſt). Des Scharfrichters Ehrloſigkeit erhellt dar⸗ aus, daß man ihn vom Bürgerrecht ausſchloß und ihm die Teilnahme am geſelligen Leben anderer unterſagte. Er trug eine beſondere Klei⸗ dung, die er auch beibehalten mußte, wenn er ſein Amt längſt nieder⸗ gelegt hatte. Man erkannte ihn meiſt an den farbigen Lappen an ſeinem Rock und floh ängſtlich ſeine Nähe. Unter dieſen Umſtänden iſt es nicht ſchwer, ſich die brutale Roheit dieſer Leute auszumalen. Ein Beiſpiel hierfür genüge! Als 1402 der Scharfrichter Hamburgs bei einer Maſſen⸗ hinrichtung faſt im Blute watete und ihm der Rat der Stadt wegen ſeiner ſchweren Arbeit einige teilnehmende Worte ſagte, meinte er, er fühle noch Kraft genug in ſich, alle Ratsherren um einen Kopf kürzer zu machen. Andererſeits iſt es menſchlich verſtändlich, was wir von dem Herborner Scharfrichter Martin Baſt hören. Der Fluch des Amtes, das in ſeiner Familie erblich war, laſtete auch auf ihm; denn ſchon 1597 war ſein Vorfahre Michael Baſt in Herborn Scharfrichter und wie ſo mancher Henker nebenbei Kurpfuſcher“). Da bat Martin Baſt das
2


