Aufsatz 
Von Landstreichern, friedlosen Leuten und fahrendem Volk, besonders in den nassau-ottonischen Ländern von 1500 bis 1800 : Ein Beitrag zur Kulturgeschichte Nassaus
Entstehung
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Die folgenden Zeilen wollen ein Beitrag zur Kulturgeſchichte Naſſaus ſein und ein wenig erfreuliches Kapitel aus der ſogenannten guten alten Zeit behandeln, nämlich die öffentliche Unſicherheit, wie ſie durch ehr⸗ und friedloſe Leute, Zigeuner, Quackſalber, Landsknechte, Bettler, kurz Landſtreicher und Gauner aller Art verurſacht war. Selbſt⸗ verſtändlich liegt es mir fern, wie es H. W. Riehl für eine ſpätere Zeit getan hat, zu behaupten, daß es nur im nördlichen Naſſau in den von mir behandelten 3 Jahrhunderten von 1500 bis 1800 ſo trüb ausgeſehen hätte. Im Gegenteil, allüberall*) auf deutſchem Boden findet ſich da⸗ mals das fahrende Volk als Landplage. Doch halte ich den Stoff, der mir für die naſſau⸗ottoniſchen Gebiete zur Verfügung ſteht, zu einer zuſammenfaſſenden Darſtellung für geeignet. Ich habe ihn aus Dillen⸗ burger, Siegener, Hadamarer und Diezer Erlaſſen, Steckbriefen und anderen teils privaten, teils behördlichen Anzeigen geſammelt, die uns auch über andere kulturgeſchichtliche Verhältniſſe, ich nenne nur z. B. die öffentlichen Luſtbarkeiten, viele Aufſchlüſſe geben, aber noch wenig venutzt ſind.

Auch über den Gegenſtand, mit dem ſich die vorliegenden Zeilen vefaſſen, iſt in der naſſauiſchen Geſchichtsliteratur wenig Zuſammen⸗ hängendes zu finden, nur zerſtreute Artikel und Notizen, die ich am Schluß in den Anmerkungen möglichſt vollſtändig anführe. Hauptquelle ür die im Anhang aufgezählten Erlaſſe und Bekanntmachungen waren nir dieDillenburger Intelligenz⸗Nachrichten, eine in Herborn mit Unterſtützung der Oraniſchen Regierung herausgegebene, wöchentlich einmal erſchienene Zeitung'), die nach etwa vierzigjährigem Beſtehen 815 einging. In ihr finden ſich auch die Verfügungen aus längſt ver⸗ gangenen Tagen abgedruckt'). G

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Ddie erſte Urſache der Landſtreicherei iſt in dem Umſtand zu ſuchen, ſaß in früheren Jahrhunderten die Bevölkerung ſcharf nach Ständen ſetrennt war und nur dieſe den Rechtsſchutz beſaßen, während nach dem

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