aus dem von Nassau übernommenen Zentralstudienfonds des Schuledikts von 1817, welches von den gelehrten Anstalten(Seminarien, Gymnasien, Pädagogien und dem landwirtschaftlichen Institut Wiesbaden), nicht aber von der später entstandenen Bergschule spreche, den Staats— zuschuß weiter zu leisten; die Beiträge zur Bergschule seien nur aus Zweckmäßigkeits— gründen, da die Anstalt mit dem Pädagogium verbunden gewesen sei, der leichteren Ver-— rechnung wegen, durch die Rechnung des Zentralstudienfonds gelaufen, die Regierung sei nicht verpflichtet, aus dem genannten Fonds weitere Beiträge zu leisten. In einer Versammlung von Bergschulinteressenten zu Limburg am 24. Juni 1867 wurde jedoch ausgesprochen, daß
Gesamtansicht von Dillenburg
man die Bergschule zu erhalten wünsche, eine Erklärung der Versammlung über Leistung von Beiträgen wurde indes nicht abgegeben.
im Oktober 1867 wurde die jährliche Unterrichtszeit an der Bergschule erneut ge— ändert(man vergl. S. 22).¹) Gleichzeitig leitete man Verhandlungen ein, die Schule in das dem Zentralstudienfonds gehõrige Reinhard'sche Haus(es stand an der Stelle des 1808
*) Der Unterricht war in früheren Jahren verschieden geregelt. Das Zeugnis der Befähigung zum Dienste eines technischen Grubenbeamten wird seit langer Zeit denjenigen Schülern erteilt, welche die beiden aufeinander folgenden halbjährigen Winterkurse— die II. und die I. Klasse der Anstalt— mit Erfolg besucht haben und in den dazwischen liegenden 6 Monaten, erteilter Anweisung gemäß, im Berg- werksbetriebe beschäftigt gewesen sind. Die vorgedachten Winterkurse dauern jeweils von Oktober-März einschließlich.


