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ben, wenn nach dem in Stettin geſtellten Antrag die praktiſchen Aerzte und Juriſten hinſichtlich ihrer Schulbildung der höheren Bürgerſchule überwieſen werden ſollten. Es wäre alsdann wenigſtens das ſicherſte Mittel, um die immer häufiger werdenden Colliſionen zwiſchen ſprachgelehrter Unkunde und bedeutendem Talent für innere und äußere Miſſion, zwiſchen den Anforderungen an Kenntniſſe und Bekenntniß aus dem Wege zu räumen. Für das Zweite wird jetzt eben als vorläufige Muſter⸗ und Probeanſtalt ein„chriſtliches Gymnaſium“ von der evangeliſchen Geſellſchaft zu Elberfeld in dem Städtchen Gütersloh bei Bielefeld begründet. Gott geoffen⸗ baret im Fleiſch iſt das einzige Fundament, auf dem dieſe Anſtalt ruht, die das Studium des claſſiſchen Alterthums nicht aus ihrem Lehrplane verbannt, aber ihm eine durchaus andere Stellung anweiſ't und ſeine Vergötterung ausſchließt, denn der lügenhafte Glanz, mit dem eine von Gott abgefallene heidniſche Philologie daſſelbe umgeben habe, könne kein haltbares Bildungsfundament abgeben.*) Der Schule als ſolcher möchte es nicht geziemen, an dieſen politiſch⸗kirchlichen Partei⸗ ungen ſich zu beheiligen, in denen uralte Conflicte von Staat und Kirche zu Tage kommen, welche die Arbeit von 18 Jahrhunderten noch nicht genügend zu löſen vermocht hat. Sie will weder dem Staate noch der Kirche untreu werden und wird darum als Geſetz und Richtſchnur anerkennen, was von beiden in Einverſtänd⸗ niß über ſie beſchloſſen wird. Lediglich von dieſer Seite iſt es aufzufaſſen, daß die Berliner Conferenz nahe daran war, den Religionsunterricht von den Gymnaſien gänzlich auszuſchließen, wie dies auch in höheren realiſtiſchen Anſtalten hin und wieder ſchon zur Ausführung gekommen iſt. Sie wurde zu dieſer beklagenswerthen Negative durch die Erwägung gedrängt, daß alle ihr möglichen Lehrbeſtimmungen doch nur die Gefahr herbeiführen würden, entweder einen nur durch Zwang, Ge⸗ walt und Strafe zu brechenden Corpsgeiſt des Widerſtandes zu erwecken, oder der in tiefer Zerklüftung neu erblühenden Friſche und Fülle des Parteihaſſes anheim zu fallen, und ſie wollte darum nicht durch poſitive Satzungen den mit dem Staate zu vereinbarenden Entſcheidungen der evangeliſchen. und katholiſchen Kirche vorgrei⸗ fen. Selbſt bei Beſchränkung auf die evangeliſche Kirche würde ſie nicht im Stande geweſen ſein, Umriß und Inhalt eines über den Katechismus hinausgehenden ein⸗ heitlichen Religionsunterrichtes feſtzuſtellen, welcher vermöchte, den Anſprüchen der altlutheriſchen, der calviniſtiſchen und unirten Confeſſion, den Verfaſſungen der Epiſkopal⸗, Conſiſtorial⸗ und Synodalkirche, den Strebungen der Symboliker, Bibelglaubigen und Rationaliſten, den Neigungen des nun auch in Deutſchland eingebürgerten, den Standpunkt der Miſſion weit überflügelnden Irwingianismus und des mit dem evangeliſchen Zeichen, unter welchem ſich die Völker ſchaaren ſollen, in die katholiſche Kirche zurückführenden Puſeyismus zu entſprechen. Wir bedürfen, um der politiſchen und ſocialen Segnungen theilhaftig zu werden, der
») Programm des chriſtlichen Gymnaſiums in Berl. Gymn. Zeitſchr. October 1849 S. 838.


