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auch wohl ſie nicht ausſprechen) dürfe; vor der Hand müſſe man möglichſte An⸗ näherung beider Anſtalten anbahnen und dabei möglichſt an das Beſtehende ſich anſchließen.„Die Frage, wie ſich höhere Bürgerſchulen von Gymnaſien im Weſent⸗ lichen unterſcheiden, muß vorläuſig noch bei Seite geſchoben, ja kann noch gar nicht beantwortet werden, da Niemand abſehen kann, welche Stellung in der Bildungs⸗ ſtufe des Volks künftig die höhere Bürgerſchule einnehmen werde, und welche Rück⸗ wirkung dies auf die Gymnaſien haben dürfte. Die Geſchichte hat viel zu entſcheiden, ſie läſſt ſich nicht ausdenken und vorweg in Gedanken conſtruiren.“„Es ſind nicht zwei Anſtalten erforderlich, ſondern es ſind zwei Anſtalten da, das iſt die Pointe.“ Alſo Sint, quia sunt, ne non sint. Somit hat die Conferenz große Mühe gehabt, einige Gegenſätze zur Auseinanderhaltung von einem fünfjährigen Obergymnaſium und einem ihm parallel laufenden Realgymnaſium zu fixiren. Nur nach äußeren Rückſichten, und zwar nach ſolchen, welche Deinhardt für Mängel beider Anſtalten hält, ſind die Verſchiedenheiten feſtgehalten worden, deren Differenz am Ende auf einige geringe Modificationen der Lehrgegenſtände hinauslauft. Eigentlich beruht der ganze Unterſchied nur noch auf dem Griechiſchen, ſelbſt das Lateiniſche wird bis auf ein paar Lehrſtunden mehr oder weniger identiſch, indem von der einen Seite das Lateinſchreiben aufgegeben, von der andern dem Latein und ſeiner Betreibung im Realgymnaſium die begeiſtertſte Lobrede gehalten wird. Iſt es denn noch der Mühe werth, möchte man da fragen, bei ſo geringen Unterſchieden eine principielle Spaltung der höheren Bildung feſtzuhalten? Oder ſollte man zurückkehren auf den Standpunkt der Einheit, deſſen Verlaſſung noch vor Kurzem als Hauptfortſchritt der Neuzeit geprieſen wurde? Die tauſendfältig wiederholten Behauptungen, daß Idealismus und Realismus, daß claſſiſches Alterthum und Modernes die innere weſentliche Trennung mache, dort ſeien die alten Sprachen nothwendig, hier nicht, jener Weg führe zum Univerſitätsſtudium und Staatsdienſt, dieſer ſei ein Ableiter von demſelben und führe zu praktiſch bürgerlichem Lebensberufe, werden nunmehr geradezu für Täuſchungen erklärt. Die Berechtigung zur Entlaſſung zur Univerſi⸗ tät, ſagt Scheibert, ſei eine Lebensfrage für das Realgymnaſium, und eine Prima deſſelben, wenn ſie auch lauter Erſpectanten für die Univerſitätsſtudien enthalten ſollte, ſei ſchon um deswillen nothwendig, weil durch ſie allein das Realgymnaſium zu einem lebensfähigen Organismus werde. Noch weiter geht Kaliſch, der dem Geſetz die Befugniß abſpricht, die Schule zu trennen und dieſe Trennung als eine nothwendige zu berechtigen in dem Augenblick, wo die Verfaſſung jeden ünterſchied der Stände aufgehoben habe, und wo man Errichtung polytechniſcher Facultäten an allen Univerſitäten zu gewärtigen habe. Und darauf gründet ſich nunmehr das Ver⸗ langen, daß Niemand gehindert werde, ein Studium und einen Lebensweg zu be⸗ treten, wozu er nicht vorher von dem Gymnaſium ein Patent erhalten habe.„Man laſſe zwiſchen den griechiſchen Aether und die ſchwere deutſche Wolke die klare blaue römiſche Luft ſich lagern, pflanze zwiſchen griechiſche Beweglichkeit und deutſches Pbhlegma die römiſche Ruhe und Sicherheit, bändige das griechiſche Phantaſieſpiel


