Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 3
Entstehung
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erundetes Inſtitut, ſondern bedingt von Staat und Kirche, von Gemeinde und Familie von Regierung und Volk, von Stand und Beruf, von allen Factoren des wiſſenſchaftlichen, politiſchen, ſocialen und häuslichen Lebens, deſſen Entwickelungen ſie zu folgen ſelbſt wider ihren Wunſch und Willen ſich genöthigt ſieht.

Es iſt in den letzten Decennien in Deutſchland großer Scharfſinn darauf verwendet worden, die Stoffe des Unterrichts und die Formen der Erziehung in ſpecifiſcher Verſchiedenheit für verſchiedene, aber parallele Arten der Schulen zu ſondern und dieſe danach in einer Weiſe abzugränzen, daß alle Gemeinſamkeit in Gebrauch und Verfahren möglichſt verbannt, das Bewuſſtſein des gemeinſamen Lehrerberufes faſt vernichtet wurde. Mit beſonderer Vorliebe ſind die Differenzen der höheren Bürgerſchule(nicht in dem hier zu Lande üblichen Sinne, in welchem damit eine etwa zwiſchen Volks⸗ und Realſchule ſchwebende Anſtalt, oder eine ſtädti⸗ ſche Volksſchule damit bezeichnet wird, ſondern als Realgymnaſium zu faſſen) und der gelehrten Schule clauſulirt worden, und zwar meiſtens ſo, daß das Gute, Schöne, Originelle als exclufives Eigenthum und ſpeciſiſches Merkmal der erſteren, das Dürre, Einſeitige, Miſſliebige der letzteren als das ihr weſentlich Nothwendige zuſiel. So iſt der erſteren das Herausarbeiten des Gedankens aus dem Realen(in der gelehrten Schule heuriſtiſche Methode genannt) als charakteriſtiſcher Vorzug zu Theil geworden, während der letzteren nichts übrig blieb, als die abſtracten Denk⸗ formen, welche erſt die Univerſität mit ſolidem Inhalt erfüllen ſollte, womit die Bedeutung ihres Unterrichtes an ſich und ohne Rückſicht auf die nachfolgende Er⸗ gänzung gleich Null geſetzt wurde. Weiter wurde daraus eine weſentliche Grund⸗ verſchiedenheit der ganzen Unterrichtsweiſe und Verfaſſung deducirt, und in allen Einzelnheiten eine entſprechende Theilung von Kern und Schale durchgeführt.

Dieſes Syſtem der ſcharfen Abgränzung durch Gegenſätze, obwohl mit der geiſt⸗ reichſten Subtilität durchgeführt, hat den neueſten Erſchütterungen wenig Stand dehalten. Die Berliner Conferenz iſt nicht vermögend geweſen, über einen ſicheren Grundgedanken für das höhere Schulweſen und deſſen Hauptarten ſich zu einigen, oder einen ſpeciſiſchen Unterſchied zwiſchen dem Unterrichtszwecke des humaniſtiſchen und des realiſtiſchen Gymnaſiums nachzuweiſen. Sie hat für beide Anſtalten einen gemeinſamen Unterbau aufgeführt, in deſſen Claſſen die beiden Schularten ganz gleich gemacht werden,*) jedoch keinen Lectionenplan, ſondern nur die in ihm(in dem keinen*) ausgeſprochenen Principien als geſetzlich feſtgeſtellt anerkannt. Fragt man weiter, welche dieſe Principien ſeien, ſo heißt es, daß man eine principielle Verſchiedenheit zwar annehme, aber nach ihrem Ausdruck nicht weiter ſuchen(alſo

*) Mit Begeiſterung dargeſtellt von Scheibert in der pädagogiſchen Revue, Auguſt 1849 S. 142. Wenn ich übrigens Scheibert ſo oft und auch da anführe, wo ich nicht mit ihm einver⸗ ſtanden bin, ſo geſchieht dies in der hochachtenden Anerkennung, daß derſelbe in ſeinen Schriften wirklich neue Bahnen der pädagogiſchen Wiſſenſchaft gebrochen und früher unbekannte und verödete Gebiete derſelben in origineller Weiſe urbar und fruchtreich ge⸗ macht hat.

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