Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 3
Entstehung
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bis die Nation, die Kirche, die Berufscaſte, die Provinz, die Gemeinde, die Familie ihre desfallſigen Beziehungen auf ein principiell feſtgeſtelltes Verhältniß zurück⸗ geführt haben. Nicht abſolute Einheit, ſondern Mannichfaltigkeit der Entwickelung iſt hierin zu erzielen, und unter allen Umſtänden und bei jedem Schulregimente verſteht ſich von ſelbſt, daß das einſtimmig angenommene Reichsgrundgeſetz, welches die Wiſſenſchaft und ihre Lehre für frei erklärt, nichts weiter iſt und ſein kann, als eine ſchöne Phraſe, die Alles und Nichts ſagend leider alles Gehaltes entbehrt. Uebrigens wollen wir nicht leugnen, daß die moderne Theilnahmloſigkeit, welche heut zu Tage den gelehrten Schulen von Seiten des Publicums oft zu Theil wird, oder jene noch ſchlimmere Theilnahme, die nur in unwürdigen Machinationen ſich breit macht, zum Theil ihren Grund darin hat, daß jene Schulen oft außer alker Verbindung mit der Gemeinde ſtehend, einzig und allein an den Staat gewieſen ſind und darum als Pflanzſchulen der Bureaukratie verſchrieen und als Hemmſchuhe für alle dem Staatsdienſt zuſteuernde Beſtrebungen miſſliebig gemacht werden. Außerdem unterliegt es keinem Zweifel, daß an warmem Intereſſe für die ihrem Stande und Berufe dienenden Bildungsſchulen unſere Geiſtlichen, Gelehrten, Beamten, Staatsdiener und die aus ihnen gebildeten Staatsbehörden weit hinter dem ge⸗ werbtreibenden Bürgerſtande und ſeinen ſtädtiſchen Behörden zurückſtehen. Erfahrun⸗ gen der Art konnten wohl den Vorſchlag motiviren, daß aus jeder Schulgemeinde ein Curatorium auf drei Jahre gewählt werden möchte, welches an der Berathung der betreffenden Angelegenheiten ſich zu betheiligen hätte, und von dem ſelbſt die Vorſchläge zur Ernennung der Lehrer ausgehen ſollten. Es iſt dieſe Idee von der Berliner Conferenz mit einer geringen Majorität abgelehnt worden, doch mag jedenfalls aus der demokratiſchen Ueberſtürzung, die jede Schule einem Bürgeraus⸗ ſchuß übergeben wollte, der richtige Grundgedanke bleiben, daß die gelehrten Schu⸗ len darauf bedacht ſein müſſen, die erſtorbene Theilnahme ihrer Schulgemeinden von neuem zu erwecken und ſich mit den ſie umgebenden für das praktiſche Leben erziehenden Mächten zu befreunden. Nach dem Geiſte der Zeit würde dazu eine Vertretung der Eltern bei den betreffenden Berathungen und Beſchluſſnahmen vor⸗ züglich geeignet ſein, und es leidet keinen Zweifel, daß eine ſolche nicht bloß in vielen Fällen eine erwünſchte Verſtändigung herbeiführen, ſondern auch durch ihr bloßes Vorhandenſein einen heilſamen moraliſchen Einfluß ausüben könnte, wenn es überhaupt nur möglich wäre, ſie ins Leben zu rufen.*) Es iſt bekannt, wie viel

*) Die ſtädtiſchen Patronate über die Gymnaſien, wie ſie in Sachſen noch beſtehen, mögen Manches zu wünſchen übrig laſſen, aber daß ſie eine anderwärts fabelhaft gewordene Befreundung und Durchdringung des Bürgerthums und der gelehrten Bildung erhalten, dies iſt ein Vorzug, der, durch innere Wirkungen bewährt, wohl nicht immer gebührende Würdigung gefunden hat. Die Beweiſe davon treten vielleicht nirgends in ſchönerer Ge⸗ ſtaltung zu Tage, als in den Gymnaſialſchriften von Leipzig, wo inmitten der politiſchen Parteiverſtimmung, der dem materiellen Weltverkehr huldigenden Thätigkeit, der beim Jahreswechſel üppig ſprudelnden Feſtluſt am Spätabend des 31. December noch ein öffent⸗