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der Unmöglichkeit ſcheitern, dergleichen compacte Maſſen von dem Staat und der Kirche geſchiedener Schulgemeinden, Schulbezirke und Schulprovinzen mit ihrem in dreifachem Range abgeſtuften Schulregimente als lebendige und von einem ge⸗ meinſamen Intereſſe erfüllte und praktiſch thätige Körperſchaften darzuſtellen. Und doch müſſte das letztere vorausgegangen ſein, wenn man mit Fug und Recht dem Staate ſagen wollte, was ihm in den letzteren Jahren ſo oft geſagt worden iſt, daß er zwar die Aufſicht, aber nicht die Leitung der Schule habe, und daß er ſich dem⸗ nach einer Bevormundung und Knechtung ſchuldig mache, wenn er ſich beigehen laſſe, auch für die zweckmäßige Einrichtung und Leitung der Schule ſorgen zu wol⸗ len, oder daß nur der Unterricht, nicht die Erziehung, Sittlichkeit und Religions⸗ bildung unter ſein Oberaufſichtsrecht falle, als worüber nur den Familien und Gemeinden zu wachen zuſtehe, und daß er demnach zwar die Befugniß habe, Alles, was ihm als miſſfällig und verderblich erſcheint, wahrzunehmen und bei jenen Ge⸗ meinden und Behörden zur Anzeige zu bringen, nicht aber daſſelbe zu beſſern oder wegzuſchaffen. Allerdings bleibt, wo dem Staate das letztere zuſteht, auch die Möglichkeit, daß er einmal irre und Unrecht thue, ja ſelbſt daß er nach einſeitigen Staatsmaximen den Werth oder Unwerth der die Schule betreffenden Dinge be⸗ urtheile; aber wo die Garantien der öffentlichen Freiheit in ſo reichem Maße, wie jetzt uns gewährt ſind, da ſteht wahrlich das Schreckbild des die Schule tyranni⸗ ſirenden Polizeiſtaates unendlich ferner, als die Beſorgniß, daß die auf breiteſter Grundlage gewählten Schulleitungen ihre Reform damit anfangen würden, alle bisher vom Staate der Schule gewährten Einkünfte und Unterſtützungen einzuziehen. Haben doch ſchon jetzt die Errungenſchaften vielfach dazu mitgewirkt, die Hoffnungen des Lehrerſtandes auf materielle Verbeſſerung herabzuſtimmen und die Vermehrung der pecuniären Mittel in der allgemeinen Finanznoth*) faſt unmöglich zu machen, wiährend die ſtädtiſchen Behörden anfangen, ſich ſchwierig zu erweiſen und verwilligte Zuſchüſſe einzuziehen, und manche der ärmſten Schulen mit dem Wegfall des Präſentationsrechtes auch die mit demſelben verbunden geweſenen Unterſtützungen verlieren. Würde der Staat ſich veranlaſſt finden, das ihm abgeſprochene Schul⸗ regiment niederzulegen, Niemand würde die Folgen davon ſchmerzlicher empfinden, als die Lehrer ſelbſt, die von richtigem Inſtinct geleitet, nicht Gemeinde⸗, Bezirks⸗ und Provincial⸗, ſondern Staatsdiener ſein wollen, und eben dashalb natürlich mit den Rechten auch die Pflichten der Staatsdiener zu übernehmen haben. Sie können dem Staate dafür danken, daß er die in der Schule ihm auferlegte Bürde nicht wie in England und America abgeworfen, daß er den gordiſchen Knoten der Ver⸗ wickelungen nicht gelöſt, ſondern durchhauen, und daß er damit nicht gewartet hat, bis alle Gewalten, die außer ihm ſelbſt auf den Beſitz der Schule Anſpruch machen,
*) Möchten die in fünfjährigen Zeiträumen in Sachſen von 4 bis 1200 Thlr., in Naſſau von 5 bis 1800 fl. ſteigenden Anſätze der Gymnaſiallehrerbeſoldungen nicht bloße Wünſche bleiben.


