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Jugend vor Thorheit und Gefährde behütet, daß ſie eine Geſinnung zu begründen geſtrebt haben, welche auf geſchichtlicher Bildung und bewuſſtem Ürtheil als auf Fundamenten beruht, deren Feſtigkeit es unmöglich macht, von politiſchen Rodomon⸗ taden übertölpelt zu werden. Wir rühmen uns nicht, mit unſerer Schulbildung die Zukunft in der Gewalt zu haben, aber gewiß iſt, daß abgeſehen von der miſſliebig gewordenen Benennung der gelehrten Bildung in ihr ein Element beſonnener Wür⸗ digung und weiſer Mäßigung beſchloſſen liegt, das in ſeinem Werthe anzuerkennen, in ſeinen Strebungen zu fördern und von vielen es bedrückenden Hemmniſſen nach Möglichkeit zu befreien der Staat nicht verſchmähen wird, wenn er ſeine eignen Intereſſen nicht verkennt, wenn er es nicht vorzieht, in dem Streben nach Popu⸗ larität neue und unerprobte Mächte ſich über den Kopf wachſen zu laſſen.
Das Verhältniß zwiſchen Staat und Schule iſt ſeit einer Reihe von Jahren, namentlich ſeit der Frankfurter Reichsverſammlung ein Gegenſtand weitſchichtiger Debatten geworden, und oft iſt man am Ziele derſelben bei der unbedingten Ver⸗ werfung des Staatsſchulweſens angelangt und hat an die Stelle deſſelben einen Zuſtand geſetzt, in welchem zu Herren der Volksſchulen die Gemeinden, der höheren Schulen die Bezirke, der Hochſchulen die Provinzen, oder an deren Stelle die kleineren Staaten und Staatencomplexe gemacht werden, deren Geſammtheit eine Hochſchule zu erhalten vermag. Um jede Spur des ſtaatlichen Einfluſſes zu ver⸗ nichten, ſoll aber eine Schulgemeinde mit einem Schulvorſtand an die Stelle der politiſchen Gemeinde und ihres Vorſtandes treten, der allerdings als ſolcher nicht an und für ſich zugleich der paſſende Schulvorſtand iſt. Die Conſequenz erfordert dann weiter, daß auch die politiſchen Bezirke und Provinzen mit Schulbezirken und Schul⸗ provinzen vertauſcht, und daß dieſe durch Schulgeſellſchaften dargeſtellt werden, wie ſolche durch Aſſociation, Subſcription und Actienzeichnung mit unbeſchränktem Dispoſitionsrecht in England und America zur Stiftung von Lyceen, Collegien und Univerſitäten ſich zu bilden pflegen. Wir wollen nicht das Gute verkennen, was dort auf dieſem Wege geſtiftet wird, müſſen aber doch in Vergleichung mit den deutſchen Zuſtänden auch das Beſſere würdigen, in deſſen Beſitze wir uns längſt in unſerm Staatsſchulweſen befinden. Und wenn es anders wäre, wir würden doch mit dem, was wir haben, als einem nothwendigen Uebel zufrieden ſein müſſen, zu deſſen Beſſerung vor der Hand keine Möglichkeit vorliegt. Oder man verſuche nur, was in England geſchieht, und was dort bei den unermeſſlichen Hülfsquellen eines großartigen über den Weltmarkt und die Reichthümer dreier Erdtheile gebietenden Staatslebens minder ſchädlich wirkt, man überlaſſe nur die Schule den Eltern, und wir werden ſtatt der Freiheit des Unterrichts die Freiheit des Nichtunterrichts/ erhalten; man überlaſſe ſie den Gemeinden, und ſie wird in Unterdrückung und Dürftigkeit deſto tiefer hinabſinken; man überlaſſe ſie der Kirche, und wir werden auf den Standpunkt confeſſioneller Gegenſätze und Antipathien zurücktreten; man überlaſſe ſie endlich neu zu bildenden Schulgemeinden und bezirklichen oder pro⸗ vinciellen Schulverbänden, und es wird gar nichts geſchehen, ſondern Alles ſchon an
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