Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 3
Entstehung
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Wetterwolken ſtiegen aus dem Abgrunde empor, den noch von keines Forſchers Maße in gleichem Momente ergründet ein neues Gerichtsverfahren und neue Wahl⸗ rechte auf breiteſter Grundlage eröffnet hatten. Doch die Conſtitution unſeres Staatskörpers hatte noch genug der unverdorbenen Säfte und Kräfte, um auch die Kriſis dieſer preſſhaften Zuſtände glücklich zu beſtehen, deren Bewältigung nur dazu gedient hat, ſeine Geſundheit deſto mehr zu befeſtigen. Nicht einmal die Glorie des Märtyrerthums iſt der Epidemie des politiſchen Wahnwitzes zu Theil geworden, durch ſeine eigne freie Entfaltung muſſte das Factionsweſen als verächtlich, lächer⸗ lich, ohnmächtig ſich offenbaren. Mit Befriedigung dürfen wir hinzufügen, daß unſere gelehrte Schulen, wenn auch nur in entlegener und beſchränkter Sphäre, doch nicht unwürdig in ſtaatlicher Beziehung ſich dabei erwieſen haben. Die gerechteſten und den ſchon laut gewordenen Tadel des neuen Inſtituts beſchränkenden Ausſprüche der Geſchwornen ſind unter mehr oder weniger entſcheidender Mitwirkung unſerer Gymnaſiallehrer gefällt worden, und dieſes erfreuliche Reſultat hat die an ſich be⸗ gründeten Klagen über die dadurch veranlaſſten Verhinderungen und Ausfälle im Unterrichte in dem Grade beſchwichtigt, daß ſelbſt die Meinung laut werden konnte, es möchte immerhin das Gymnaſium zu Grunde gehen, wenn man nur gute Ge⸗ ſchworne dadurch erlange. Durch höchſten Erlaß vom 5. December v. J. iſt nun⸗ mehr die Behörde ermächtigt worden, für die Zeit, während welcher es in Folge der Zuziehung einzelner Gymnaſiallehrer zu den Functionen der Geſchwornen er⸗ forderlich erſcheint, einen Vicar gegen eine jährliche Remuneration anzunehmen, wodurch wenigſtens in den Unterclaſſen einigermaßen Erſatz des entſtehenden Aus⸗ falls gewährt werden kann.

Eine ſonſt höchſt achtbare Stimme aus Rheinheſſen*) beſagt, daß es ſo weit mit uns gekommen ſei, und daß namentlich unſere Jugend einem gänzlichen Ver⸗ derben entgegen gehe, dies verdankten wir zum großen Theil den heilloſen Lehren, welche von der Volksſchule bis zu den Realſchulen und Gymnaſien und auf den Univerſitäten täglich vorgetragen würden, ohne daß es ſeither der Regierung einge⸗ fallen wäre, dem Unterrichte eine größere Aufmerkſamkeit zu widmen. Ich nehme keinen Anſtand, dieſe Aeußerung hinſichtlich der inländiſchen Gymnaſien für irr⸗ thümlich zu erklären, da ſelbſt die wenigen zweifelhaft oder vereinzelt ſtehenden Fälle, die der Verf. vor Augen haben konnte, weder eine erwieſene Spur von heil⸗ loſen durch den Unterricht verbreiteten Lehren enthalten, noch der Aufmerkſamkeit und geeigneten Behandlung von Seiten der Behörden ſich entzogen haben. Wie wenig man auch heutiges Tages geneigt ſein möge, unſern gelehrten Schulen be⸗ ſondere Verdienſte zuzuſchreiben, niemals wird es gelingen, ihnen den Ruhm zu entreißen, daß ſie in politiſcher Beziehung in den ſchwierigſten Momenten und Ver⸗ hältniſſen eine würdige und tadelloſe Haltung bewährt, daß ſie die ihnen anvertraute

*) Abhülfen in der Darmſtädter Zeitung v. 14. November 1849.