Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 3
Entstehung
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Weiſe, welche der Univerſität den althergebrachten Vorzug ungeſchmälert bewahrt, keinem Landescollegium außer der Staatsregierung unterworfen zu ſein,*) zugleich aber ſie mit den übrigen höheren und niederen Volksbildungsanſtalten in eine Ver⸗ bindung bringt, welche geeignet iſt, das in unſerer Zeit allſeitig erſtrebte Ziel der Volksthümlichkeit auch der Ariſtokratie der Facultätsgelehrſamkeit näher zu rücken. Bisher haben die Gymnaſien vorzugsweiſe die Beſtimmung gehabt, für die Univerſi⸗ tät vorzubereiten, aber ihre geſammte Einrichtung in wiſſenſchaftlicher wie in zucht⸗ polizeilicher Hinſicht ſchien nur darauf berechnet, dieſe Vorbereitung nicht nur nicht zu gewähren, ſondern vielmehr das directe Gegenſtück zu ihr aufzuſtellen, und die Folge war, daß der Sprung über die trennende Kluft für Manchen ein tödtlicher wurde. Neuerdings ſind auch die Volksſchullehrerſeminarien, die Real⸗ und Ge⸗ werbſchulen vielfältig zu Vorbereitungsanſtalten für die Univerſität geworden, ohne daß in deren wechſelſeitigen Beziehungen eine größere Harmonie der anſchließenden Uebergänge ſichtbar geworden wäre, zumal ſeitdem die höhere Gewerbſchule in Darm⸗ ſtadt durch eine landwirthſchaftliche Fachſchule erweitert und den phyſikaliſchen Unter⸗ richt der Militärſchule übernehmend, mehr und mehr der Geſtalt einer mit der Univerſität auf gleicher Höhe ſtehenden und ihren Beſuch beſchränkenden realiſtiſch⸗ polytechniſchen Hochſchule ſich annähert. Die Fragen, die ſich hier aus der Praxis hervordrängen, wie unter Vermeidung doppelten Aufwandes eine Concentration der Kräfte und Mittel für beſtimmte Kreiſe zu erzielen, wie dieſe abgegränzt werden ſollen, um an einander zu paſſen und unter die organiſche Einheit des Ganzen ſich zu fügen, wie das Gebot der Maturität im Allgemeinen zu formuliren und für die einzelnen Facultäten und Fachſtudien zu modiſiciren ſei, wiefern die Erfüllung deſ⸗ ſelben zur Bedingung für die akademiſche Studienlaufbahn und einen nach derſelben etwa erfolgenden praktiſchen Lehrcurſus gemacht werden müſſe, welcher Vorträge, Anſtalten und Vorkehrungen man auf der Univerſität bedürfe, um mittelſt vollſtän⸗ diger Lehrcurſe und geeigneter Seminarien theoretiſch und praktiſch durchgebildete Lehrer für alle Lehrfächer der Mittelſchulen zu liefern, wie die Amtsprüfungen der⸗ ſelben von Univerſitätsprofeſſoren und Schulbeamten oder Lehrern gemeinſam gehalten und für ſpecielle Lehrkreiſe eingerichtet ſein ſollten, wie weit akademiſche Docenten zugleich als Lehrer und Beamten im Schulfache verwendet, und Schulmänner zur Haltung akademiſcher Vorträge und Bekleidung von Univerſitätsprofeſſuren zugelaſſen werden könnten, dieſe und ähnliche Fragen, welche gleichmäßig die Intereſſen der Univerſität und der Mittelſchulen berühren, werden ihre harmoniſche Löſung am leichteſten da finden, wo die wechſelſeitige Verſtändigung in der höchſten Inſtanz möglichſt durch die Einheit des mit dem niederen und höheren Schulweſen vertrauten Schiedsrichters vermittelt wird. Zudem wird das Schulcollegium an Einfluß und Geltung gewinnen, ſeine Bemühungen gefördert, ſeinen Geſchäftsbetrieb erleichtert

*) In Kurheſſen ſind die Univerſitätsangelegenheiten einer ueu begründeten Oberſchul⸗ behörde übertragen worden, in welcher der lutheriſche Pfarrer Meyer in Caſſel das Referat derſelben übernommen hat.