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der feeien Bewegung der Geiſter, auf die Achtung, in welcher er daſteht vor Mit⸗ welt und Nachwelt, ſo müſſen wir anerkennen, daß dies Alles nicht geſchehen konnte ohne eine gewiſſe Gediegenheit von Einflcht und Geſinnung, welche den Geiſt der beſſern Mehrheit und ihrer Führer belebte. Aber eben dies nöthigt uns auch, die Lehre und Zucht beifällig anzuerkennen, die ſolche Einſicht und Geſinnung zu er⸗ zeugen und vorherrſchend zu machen wuſſte, um Männer aus unſerm Lande hervor⸗ gehen zu laſſen, die das ſtaatliche wie das nationale Vaterland würdig vertreten, die auf dem Throne des Fürſten und am Tiſche des Miniſters, in den Reihen der Krieger und in der Hütte des Landmanns dazu mitgewirkt haben, daß die vielge⸗ prieſenen Tugenden des deutſchen Nationalcharakters nicht ganz und gar zu einer verklungenen Mähr aus alten Zeiten, nicht völlig zu Thorheit und Spott geworden ſind. Können wir aber Lehre und Zucht als Hauptquellen dieſer Vorzüge anſehen, ſo werden wir auch unſern Bildungsanſtalten einen beſcheidenen Antheil an ihrer Beſchaffung zuſchreiben dürfen. Unſern gelehrten Schulen gereicht es dabei zum Ruhme, daß ſie, wenn auch nicht unberührt geblieben von dem allgemeinen Umſchwung der Dinge, doch dem Veitstanz der Modeſchwindeleien gegenuͤber eine feſte und ſichere Haltung behauptet haben. Ohne einige Demonſtrationen, Adreſſen und Petitionen von Seiten der Lehrer und Schüler iſt es natürlich nicht abgegangen; aber die ſo oft als unpraktiſch verſchrieene gelehrte Bildung hat ſich als ächt prak⸗ tiſch, als wahre Sophroſyne darin bewährt, daß ſie den überraſchenden Ereigniſſen gegenüber die oberen Schüler jener Anſtalten mit einem viſſenſchaftlichen ürtheil und einer Verſtandesreife ausgeſtattet aufzuſtellen vermochte, welche allen die Jugend ſonſt ſo leicht bethörenden politiſchen Thorheiten den Zugang zu Herz und Neigung verſchloß, einzelne exentriſche Sympathien durch den allgemeinen Spott erſtickte und eine Würdigung der Dinge gewährte, die manchem jüngeren und älteren Volksredner und Volksblättler zur Beſchämung hätte gereichen können. Der Staat hat in dieſer Hinſicht alle Urſache, mit den Gymnaſien zufrieden zu ſein, von denen unſeres
Wiſſens nicht ein einziger Schüler zu den Freiſchaaren in Baden übergegangen iſt.
Daß nicht zugleich mit den Märzerrungenſchaften eine Totalreform des ge⸗
ſammten Schulweſens gewährt wurde, wird jetzt wohl allgemein als eine große Wohlthat angeſehen. An Verbeſſerung des Beſtehenden iſt inbeſſen ſorgfältig ge⸗ arbeitet worden, von der Univerſität Gießen, für welche eine eigene Reformcommiſ⸗ ſion errichtet worden iſt, bis auf das Volksſchulweſen herab, deſſen neue Anordnung zu berathen im vorigen Winter eine eigene Commiſſion in Darmſtadt gebildet war. Für Adminiſtration des Schulweſens liefert das Bedeutendſte folgende vor wenigen Tagen erſchienene Verordnung und Bekanntmachung:
1) Verordnung, die Vereinigung des Oberſtudienraths und des Oberſchulraths betreffend. Ludwig III. u. ſ. w. Durch das Edict vom 6. Juni 1832, das Volksſchulweſen betreffend, und die Verordnung von demſelben Datum, die Errichtung eines Oberſtudienraths betreffend, ſind zwei verſchiedene Landes⸗Mittelbehörden, der Oberſchulrath für ſämmtliche Elementar⸗ und Realſchu⸗
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