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auf der andern Seite zu dem Plunder der alten Zeit geworfen, gleich den Perücken und Zöpfen nur noch ein mitleidiges Lächeln der hochweiſen Nachwelt erregen wird.
Sofern ich hiermit die eigne Competenz des Urtheils in Zweifel zu ſtellen ſcheine, würde ich die Sache gar nicht in Erwähnung gebracht haben, wenn ich nicht die Verpflichtung anerkennte, über dieſe durch die jetzigen Verhältniſſe herbeigeführten Beziehungen zur Oeffentlichkeit vor meinem aus Behörden, Lehrern, Schülern und deren Eltern beſtehenden Publicum ein für allemal mit Beſtimmtheit mich zu äußern. Mit Dankbarkeit pflege ich tadelnde Bemerkungen anzunehmen und zur Verbeſſerung zu benutzen, mit Bereitwilligkeit ſuche ich mündlichen oder ſchriftlichen Klagen und Beſchwerden abzuhelfen, ſo weit dies mit den zu Gebote ſtehenden Mitteln und in den jetzigen, ſo überaus ſchwierig gewordenen Verhältniſſen möglich iſt; die Natur der Dinge bringt es mit ſich, daß man Manches ſehen und ertragen muß, ohne es ändern zu können, daß Manches berathen und beſchloſſen wird, was nicht zur Aus⸗ führung gelangt. Ich unterlaſſe auch nicht, mit den Urhebern bezüglicher Zeitungs⸗ artikel wo möglich mich in perſönliche Beziehung zu ſetzen, und bedaure nur, daß dieſe Herren meiſt in die geheimen Schlupfwinkel der Anonymität ſich zurückziehend den Wahlſpruch: virtus extra speluncas! höflichſt ablehnen. Mehr aber kann ich in der Regel nicht thun. Gern würde ich Luthers Wort anwenden:„Ich bin dem Hader feind, will Niemand anregen noch reizen, will aber auch ungereizt ſein. Werde ich aber gereizt, ſo ſoll man mich, ſo Gott will, nicht ſprach⸗ noch ſchriftlos ſinden.“ Aber abgeſehen davon, daß heut zu Tage nicht Jeder auf jene Großmuth rechnen kann, die ſelbſt dem Wurme geſtattet, ſich zu krümmen, wenn er getreten wird, ſo liegen hier höhere Verpflichtungen vor, welche es unthunlich machen, öffentlich über Dinge zu verhandeln, welche entweder geradezu Perſönlichkeiten betreffen, oder doch nur in Beziehung auf dieſelben in das rechte Licht geſtellt werden können. Ich kann nicht in öffentliche Discuſſionen über dergleichen eingehen, weder beſtätigend noch widerlegend, muß ſelbſt ungerechte und unverdiente Vorwürfe der Art öffentlich un⸗ erwidert laſſen. Nicht minder muß unberückſichtigt bleiben, was zwar keine unmit⸗ telbar perſönliche Beziehung hat, aber von jedem Urtheilsfähigen ſogleich als wirk⸗ liche, vom Parteigeiſt eingegebene Schmähung erkannt wird. Auch hege ich nicht eine ſo geringe Meinung von der Urtheilskraft meiner Leſer, daß ich ihnen nicht zutrauen ſollte, von ſelbſt ſchon die pädagogiſchen Gründe und collegialen Rückſichten zu erkennen, welche ſolche Paſſivität durchaus nothwendig machen. Daß Bllligkeits⸗ gefühl den Bereich dieſer Wehrloſigkeit als unverletzlich achten ſollte, läſſt ſich freilich nicht hoffen, doch möchte wenigſtens die Ueberzeugung durchdringen, daß die durch die Ausſprüche berühmter Männer beſtätigte Regel, nach welcher die Preſſfreiheit auch die von ihr geſchlagenen Wunden heilen könne nnd ſolle, wie jede Regel, erſt durch die Ausnahmen ihre eigentliche Sanction erhält.
Indem ich mich demnach ausdrücklich dagegen verwahre, als werde hier irgend eine Widerlegung oder Rechtfertigung beabſichtigt, iſt es vielmehr der einzige Zweck dieſer Programme, eine Verſtändigung mit unſerm Publicum über diejenigen Punkte her⸗
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