Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 2
Entstehung
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ſelben eines Beſſeren belehren zu wollen und mich dadurch dem Vorwurf bloßzuſtellen, mit meiner wohlgemeinten Achtungsbezeigung nur die Blaſphemie heraufbeſchworen zu haben. Gymnaſiallehrer können und ſollen zwar kein Privilegium vor Königen und Fürſten, Prinzen und Miniſtern voraushaben, aber darum iſt doch nicht zu überſehen, daß ſie nicht, wie akademiſche Docenten, bloße Lehrer, ſondern auch Er⸗ zieher und als ſolche Stellvertreter der Eltern ſind, weshalb es in gebildeten Fa⸗ milien immer üblich geweſen iſt, das zu mißliebiger Aeußerung ſelbſt im Scherz aus⸗ ſchlüpfende Wort vor den Ohren der eignen Söhne möglichſt zu zügeln und zurück⸗ zuhalten. Oft genug iſt den G. der Vorwurf gemacht worden, daß das erziehende Moment in ihnen allzuſehr gegen das unterrichtliche in den Hintergrund trete; aber wie kann die Erziehung gefördert werden, wenn das Fundament dazu unterwühlt wird? Darum wird es immer ein miſſliches Unternehmen ſein, die mit lebenden Fi⸗ guren ausſtaffirten Gemälde, wie ſie neuerdings von Univerſitäten zwar nicht frei von manchen Irrthümern, aber doch kunſtreich und großartig geliefert worden ſind, auch für G. zu verſuchen. Geſchieht dies vollends nicht in fremden Zeitſchriften, wie den Halliſchen Jahrbüchern oder den Gränzboten, ſondern in den an Ort und Stelle gedruckten und darum allgemein zugänglichen und ſchnell verbreiteten Blättern, ſo ſind Art und Weiſe ſolcher Kritik gleich unpaſſend, ſelbſt wenn ſie gegründet wäre, und ihre böſen Worte können leicht ſchlimme Folgen haben, ſofern die Jugend da⸗ durch entweder zur Mißachtung und Impietät gegen ihre Lehrer, oder zu einer gegen deren angebliche Verleumder gerichteten feindſeligen Stimmung verleitet wird, wie wir denn wirklich in dem Falle geweſen ſind, die leicht zur äußerſten Animoſität führenden Ausbrüche der letzteren und die ſie bethätigende Theilnahme an provocirten Streitigkeiten zu verhindern. Man begreift die Rüge des notoriſch Mangelhaften, Schlechten, Schädlichen, man begreift den Schrei des Entſetzens und der Entrüſtung über ungerechte und inhumane Behandlung, man begreift ſelbſt die Anklage völliger Verwahrloſung, die immer ſchon durch ihr bloßes Vorhandenſein eine traurige Be⸗ deutſamkeit haben wird, aber man begreift nicht, wie Jemand darauf ausgehen kann, an denjenigen ſeiner ehemaligen Lehrer, denen er ausdrücklich guten Willen, Eifer, rechtliche Geſinnung und ſchätzbare Eigenſchaften und Verdienſte zugeſtehen muß, allerhand Lappalien aufzuſtechen und abzuſchälen, keinen ungerupft und ungezupft durchzulaſſen und der jedem Pfuſcher erreichbaren Kunſt nachzuſtreben, mittelſt einiger Pinſelſtriche ein wohlgetroffenes Porträt zur Fratze zu verkehren. Ich ſage, man begreift das nicht, denn es iſt, als wenn der Sohn es unternehmen wollte, den eignen Vater, ſtatt ſeiner würdigen und von der Welt geachteten Eigenthümlichkeit ſich zu erfreuen, in öffentlichen Kritteleien hin und her zu zerren. Sollte ich aber hierin mich irren, ſo will ich gern zugeſtehen, daß ich als ein Veteran aus dem vorigen Jahrhundert nicht mehr jenen Höhepunkt der Neuzeit zu erreichen vermag, auf wel⸗ chem die geſammte Wechſelwirkung von einer durch reiches und umfaſſendes Wiſſen vermittelten geiſtigen Anregung, von wohlwollender Geſinnung und humaner Leitung auf der einen, von Dankbarkeit und Pietät der ehemaligen und der jetzigen Schüler