Aufsatz 
Zur Gymnasialreform. H. 2
Entstehung
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geheimen Verbindungen damals, wo nicht in allen, doch in den meiſten höheren Lehranſtalten notoriſch vorhanden waren, zum Theil ganz öffentlich geduldet und anerkannt wurden, ſo war es nur der Rayon des hieſigen G., deſſen Betretung Schuld, Strafe und Unglück erzeugte. Ob ein ſolches Verhältniß geeignet ſei, wiſ⸗ ſenſchaftlichen Eifer, Achtung vor dem Geſetz und ſittliche Beſſerung zu erwecken und die Blüthe einer Anſtalt zu fördern, dieſe Frage muß freilich unter Umſtänden vor der wohlfeilen Weisheit verſtummen, die ſich begnügt, alles außerhalb der ge⸗ zogenen Demarcationslinie als nicht ſeiend anzuſehen und in dem nicht erziehend, ſondern gerichtlich entſcheidenden fiat justitia, pereat mundus! ihre Selbſtbefriedi⸗ gung zu ſinden. Gewiß aber ſind immer Conjuncturen zu beklagen, die ein Ver⸗ fahren nothwendig und pflichtmäßig machen, das ſo wenig geeignet iſt, die Gefühle wohlwollender Dankbarkeit gegen die Anſtalt in den Herzen ihrer dabei betheiligt geweſenen Schüler zu erhalten. Doch hoffen wir, daß der Fortſchritt der Zeit, in welcher der ehemalige Mitſtifter der Burſchenſchaft an der Spitze des Reichsmini⸗ ſteriums ſteht, endlich einmal jenen von der alten Univerſität herüberragenden Zopf abſchneiden werde, welcher lange genug das Wahrzeichen der landsmannſchaftlichen Sonderbündelei in der allgemeinen Zerriſſenheit Deutſchlands und der bedrückungs⸗ ſüchtigen Oligarchie unter gleichberechtigten Commilitonen geweſen iſt, und in deſſen Bilde den fliegenden Blättern unſerer modernen Literatur noch immer ſo viel Ver⸗ anlaſſung dargeboten wird, ſich in Verwünſchungen der Bureaukratie und ihrer Pflanzſchulen zu ergehen.

Wenn ich dieſe und ähnliche traurige Erfahrungen meines Berufslebens über⸗ denke, ſo muß es mir unbegreiflich erſcheinen, wie Jemand darauf verfallen konnte, zu wähnen, daß ich es für unmöglich hielte, principielle Mängel an dem hieſigen Gymnaſium zu entdecken. Mein voriges Programm kann zu dieſer Annahme keine Veranlaſſung gegeben haben, denn es handelt von Gymnaſialreform überhaupt, nicht von der des hieſigen Gymnaſiums ausſchließlich, und es muß demnach gegen jede Verwechslung beider Objecte, ſo weit das letztere nicht ausdrücklich namhaft gemacht iſt, proteſtirt, jede daraus abgeleitete Folgerung als Mißverſtändniß, Verfehlung und Verdrehung bezeichnet werden. Wer dem Uebel auf dem Racken ſitzt, müſſte auch wahrlich ſtockblind und völlig unfähig ſein, wenn er die Mängel und Gebrechen wahrzunehmen nicht im Stande wäre. Aber in allen Beziehungen dieſe öffentlich auszulegen, geſtattet die Dienſtpflicht nicht, welche vielmehr gebietet, nach Möglichkeit ihnen in der Stille und auf amtlichem Wege entgegen zu arbeiten. Wo der Erfolg dieſen Bemühungen nicht entſpricht, bleibt oft nur zu bedauern übrig, daß die Mög⸗ lichkeit der Aenderung über dem Bereiche der eignen Macht und Befugniß und der überhaupt zur Anwendung disponibeln Mittel hinaus belegen iſt.

Jene thörichte Einbildung von dem Mangel an principiellen Mängeln iſt mir ſo wenig in den Sinn gekommen, daß ich von der Vergangenheit noch nicht einmal alle Bedingungen gegeben erachte, unter denen allein die Beſeitigung ſolcher Mängel gelingen kann. Eine der weſentlichſten dieſer Bedingungen iſt die Einordnung in