Aufsatz 
Nachtrag zu der Abhandlung über die Aechtheit der Urkunden bei Demosthenes / Johann Theodor Vömel
Entstehung
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Boodeæior statt Naloy, welches auch durch Fragm. Vat. De Urb. vertheidigt wird und durch die Inschrift Prien. No. 2908: ᷑αꝓν œuα enHtν½ Ta e*⁶αιν. Der Bei- name kann kommen von dem wasserreichen Orte, wo dieser Tempel stand. Schol. ad Hom. II. I vs. 233: 6& oεωσννασοο τα NVdios. dOoddo rd enet ⁶οεα. Vgl. Creuzer. Symbol. III. p. S2. 3. Ausg. Auch auf Delos gab es einen Ndioc Zeug. Bkk. Anecd. I. c. lin. 12. Nichts desto weniger muss ich bei dem mehr beurkundeten Toudoo bleiben, denn es gab zu Dodona auch einen Zeus Toαμααοςα oder Tudos. Hesychius: Tudos Zeug, AHν⁶αν. Claud. Bell. Get. vs. 185 Tomari Jovis(Var. Tomuri und Tmarii Jovis). Dass Téανμαο und Tudos einerlei Na- men sind s. Strab. VII, 7, 11. Gegen das delphische Orakel§. 52 weiss Hr. Westermann nichts vorzubringen.

Von den Urkundensammlungen.

Allein wie soll man sich denn nur die Möglichkeit denken, dass ächte Urkunden erhal- ten wurden? Westermann meint S. 7: Es giebt keine Stelle bei den Alten, welche bewiese, dass in Athen Archive der Gerichte bestanden hätten, und niemand könne glauben, dass, falls es solche Archive gegeben hätte und falls sie während des Processes zugänglich ge- wesen wären, sie von den Grammatikern wären untersucht worden. Darauf antworte ich vorerst im Allgemeinen: Gab es Actenstücke während des Processes, so konnten diese auch auf irgend eine Weise erhalten werden, sey es durch Archive, sey es durch Inschrif- ten, sey es durch gleichzeitige Geschichtschreiber, oder wie man sie sich immerhin zu Reden eines Demosthenes wird zu verschaffen gewusst haben. Viel schwerer ist es zu er- klären, wie sich die Midiana selbst erhalten hat, die Demosthenes weder vorgetragen, nicht einmal ausgearbeitet, noch herauszugeben irgend ein Interesse haben konnte, die in kein Archiv gekommen ist. Böhnecke(Forschungen p. 350) erklärt sich die Erhaltung der Ur- kunden so, dass sie zwar nicht von Demosthenes selbst herrührten, aber dass sie ein Ge- lehrter einige Zeit darnach aus dem attischen Archiv selbst den Reden(besonders der vom Kranze) beigeschrieben habe. Diese Meinung zeigt Droysen in einer zweiten Abhandlung, welche er über diesen Gegenstand in der Zeitschrift für Alterth. so eben(Jan. 1845) hat er- scheinen lassen, als nicht durchzuführen. Besonders zeigt er das Unhaltbare von Böhnecke's Hypothese, dass die Pseudeponymen Strategen seyen. Welche Hypothese sich mit unsrer Ansicht vom attischen Staatsleben nicht verträgt. Viel eher würde ich, wenn die Prytanien- schreiber so viel Widersprüche erfahren, an andere Archonten denken, am liebsten an den über das Metroon gesetzten, dessen Existenz wir durch Chamäleon(bei Athen. IX p. 407 C) kennen lernen. Dieser kann vielleicht noch am ersten zur Verwechslung mit dem Eponymus Veranlassung gegeben haben, wenn sein Name über den Urkunden irgendwie, vielleicht als Contrasignatur vorkam.

Was Hr. Droysen in dieser zweiten Abhandlung äussert(p. 14), ist sehr beachtens-

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