verdorben habe, da doch§. 16 von einem Kleide und mehren Kränzen, und§. 25 von mehren Kleidern und mehren Kränzen gesprochen wird.] Dagegen sage ich: so gut§. 16, wo ein Kleid, und§. 25, wo mehre Kleider erwähnt werden, sich, wenn man will, wider- sprechen, und der Widerspruch nur oratorisch ist, indem eine Kleidung auch mehre Kleider einschliessen kann, und wenn unter mehren Kränzen einer davon verdorben wird, man auch sagen kann, diese Kränze wären verdorben worden, grade so viel und so wenig widerspricht jenen Stellen das Zeugniss, das sich nur genauer und der Wahrheit getreuer ausdrückt.
Demosthenes fordert das Zeugniss des Goldarbeiters vorzulesen mit den Worten: Ieys uoε τννπqõ~ꝛ[ Loναοναν ποεννσ2αεον μ νσααν und es folgt für das Gesagte kein anderes Zeugniss nach.] D. h. Demosthenes lässt das Zeugniss des Goldarbeiters als das erste aller Zeugnisse vorlesen.„Dies lies zuerst, dann die andern.“ Wie dies Buttmann erklärt hat, der das rodrh auf eine lange Reihe ausgefallener Zeugnisse bezieht. Es kann aber auch in Beziehung auf das unmittelbar Vorhergehende eετεεμαέ Ʒ T0G Hdν 60"ꝗ% rος νεσ, Eενν ⁶σ υμε gesagt seyn. Die Beweise für die weitern persönlichen Kränkungen kommen dann§. 82.„Allein was§. 82 vorkommt, sagt Buttmann, ist dem§. 22 Enthaltenen fremd, es hat mit der Hauptsache, den Kränkungen, nichts zu thun.“ Mag seyn; es mögen Zeug- nisse nach dem ersten verloren gegangen seyn. Gegen die Aechtheit des ersten Zeugnisses kann dies nichts beweisen. Aber sind denn das§. 77 ff. Erwähnte keine Kränkungen, dass Midias schon S Jahre lang unter allerlei Vorwänden die Busse dem Demosthenes nicht be- Zzahlte, Zzu welcher er wegen der Verbalinjurien gegen Demosthenes selbst, dessen Mutter und Schwester verurtheilt worden war, wie er unter dem Titel des Umtausches ihm in's Haus gestürzt und die Thüren aufgebrochen hatte? Eben so wenig könnte man§. 23:*εςαε G Tode dννονυοι τποπm— deεο ε&lor dν τον 1Gpov geltend machen, selbst wenn, wie Buttmann meinte, eine Lücke in der Rede wäre, worauf sich diese Stelle bezöge. Butt- mann will nemlich die Lücke so beweisen:„Diese Worte,§. 23, können nicht auf§. 7 le ou a ele oν μονοςσ αηαν iεοᷣ τοοις οω‿ drανaς oͤgomdta sc. 2"0ei5 MeOIGν gehen, weil dies dafür zu kurz gesagt ist, und sie können nicht auf die weitere Ausführung§. 19 gehn, weil dies nicht sv doꝝν gesagt ist. Also muss zwischen§. 19 und§. 23 ein längerer Abschnitt gestanden haben, nach welchem in§. 23 das§. 19 Gesagte vergleichsweise als en aoyf ge- sagt erscheinen konnte.“ Allein Buttmann hat hierbei übersehn, dass es schon§. 1 heisst: T*ν ˙0 08 dlαrae den Tonta Madotae. Darauf folgt die Propositio§. 7 ιειεέ MOℳ1x rovrort 1un dνον eie&uε, dld zd sie öude etc. drvras oßoudòα. Dann die Deduction des zwei- ten Punktes§. 8 dι ουνασ⁵α Guμα†σ μνεέηνι muυσπ⁸‿εν εεεενμαι το‿ντο τοιεντν, de ord wolνον τοι Od᷑μαμτοο ëνεο.§. 19 Q,¶ ½ Igyewo zaA Tovnolds ércoαs etc. Diese Andeutungen werden hin- reichen zu beweisen, dass der Zusammenhang vollständig und an keine Lücke zu denken ist.
2) Das Zeugniss§. 82 beweis't nicht alles, was von§. 78 an zu beweisen ist.] Dies Zeugniss beweis't aber das Resultat von all' den vorher angeführten Vorgängen.
oiνπ ⁵μέανουᷣ Medêe eSodrn ist nicht attisch.] Es verwerfen zwar die Atticisten


