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ist, bin ich auch genöthigt, das zweite Amphiktyonendecret Cor.§. 155 fallen zu lassen, somit auch die dazu gehörige Chronologie im Rhein. Mus. 1842 p. 561 f. Zzu berichtigen.
Was Franke gegen Böhneke's Hypothese, dass diese beiden Decrete, auch das erste, nach dem von Kottyphus geführten Feldzuge gefasst worden seyen, vorbringt, halte ich für durchaus begründet.
Wir kommen auf die XoGονοο. Es ist zwar unhaltbar, worauf hier Franke Gewicht legt, dass Demosthenes nicht sage: Iéys dr ναᷣ oue Jodvoue e olg rανονσνέν ooνoο. eich ydο α ouðs Taν' eytpvero, sondern„quando éæaæo«, i. e. duo illa decreta, quae supra commemora- vit, facta essent.“ Denn das einemal,§. 153, sagt Demosthenes allerdings ev oig daαmνστα aber das andremal, unmittelbar vor dem Lesen, ev oic raꝰrα. Allein wenn Philipp nicht auf der Frühjahrpyläa, sondern im Herbste gewählt worden ist, so passt auch nicht mehr pε‿ 9rOνs éæn, ent dendty, mag man nun rulαydoονα suppliren, was vorausgeht, und es in der Urkunde für„Pylagoras werden“ nehmen, während es unmittelbar vorher, in der Rede, wie sonst immer, heisst„Pylagoras seyn“, oder mag man raðr' eytpvero suppliren. Denn im Herbst war Aeschines nicht mehr Pylagoras und im Frühjahr ist das letzte Decret nicht gefasst.
Eine schwierige Frage aber bleibt noch: worauf geht dieses caura? Zu sagen:„Auf das letzte Decret“ wäre am natürlichsten. Allein dies ist im Herbst gefasst, als, wie gesagt, Aeschines nicht mehr Pylagoras war. Ich glaube daher, dass auch in dem letzten Decret das Benehmen der Amphissenser als Motiv angeführt war, warum die Amphiktyonen nun Philipp zum Feldherrn wählten, sodass Demosthenes mit Recht sagen konnte: dieses ist geschehen(d. h. so haben sich Amphiktyonen und Amphissenser benommen) zu der Zeit, in welcher Aeschines Pylagoras war, worauf dann(im folgenden Jahr Olymp. 110, 2 Herbst) Philipp gewählt worden ist. Demnach passt auch diese Urkunde nicht hierher; dann muss man aber auch von ihr sagen, dass sie erfunden sey. Denn niemand wird ein blosses Datum ohne weiteres davor und darnach, also ohne Zweck, aufbewahrt haben.
Wie Hr. Dr. Franke, so macht aueh Hr. Prof. Westermann in seiner Schrift viele trieftige Bemerkungen, die von jedem Freunde der attischen Reden mit Vergnügen gelesen werden. Das Resultat aber seiner Untersuchung alle Urkunden in der Midiana zu verwerfen scheint mir nicht sicher begründet. Denn wir halten an dem Satze fest: Das Ueberlieferte gilt für ächt, so lange nicht seine Unächtheit sicher nachgewiesen ist. Wester-— mann'’s Gründe nun, die ich mit Bemerkungen glaube begleiten zu müssen, sind folgende:
Die Zeugnisse.
1) Das Zeugniss§. 22 ist aus§. 16 genommen, obgleich nicht genau. Denn in dem Zeugniss wird nur ein Kranz und ein goldgesticktes Kleid erwähnt, welche Stücke Midias


