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vielleicht verdiente, ſowie es auch ſpäter über Gebühr kritiſirt worden iſt. Invidia per- petua laudis comes(der Neid iſt der Begleiter jedes Lobes).— Man erkundigte ſich mehrfach nach dem allgemeinen Plane.— Dieſer wurde in mehreren Programmen, nament⸗ lich in einer Abhandlung des Stadtſchul⸗Programms 1843: Ueber das Verhältniß der Volksſchule zu den Bildungsanſtalten für practiſche Thätigkeit und in der dieſer Abhandlung angefügten überſichtlichen Darſtellung angedeutet. Das offene Geheimniß unſeres Schulweſens iſt nämlich kurz das: Worms hat nur zwei Lehranſtalten, Volksſchule und Gymnaſium, will und ſoll aber durch eine eigene Gliederung, ſowie durch eine einheitliche Zuſammenwirkung eine dreifache Bildung erzielen: Volks⸗, Real⸗ u. Gymnaſial⸗Bildung. Mit dieſem Geheimniß ſind aber für Kritiker, wie unſer oben erwähnter Natur⸗Philoſoph und Aehnliche, die größten Zweifel an der Zweckmäßig⸗ keit unſerer Schulverfaſſung eröffnet. Ich ſagte: für Leute, wie unſer Natur⸗Philoſoph und Aehnliche, d. h. nicht nur für Hochſtudierte und Schriftgelehrte, ſondern überhaupt für alle Jene, welche keinen Begriff davon haben, was heut' zu Tage die Volksſchule will und ſoll, und was man unter begünſtigenden Umſtänden jetzt ſchon mit ihr mittels einer verſtändigen Leitung und Benutzung derſelben bezwecken kann.— Der Verſtand des ſchlichten Bür⸗ gers wirft nicht leicht ſolche Zweifel auf; ſein ohnehin billiges Urtheil wird beſtimmt durch das, was und wie jetzt die Kinder im Vergleich ſeiner Kindheitzeit lernen, und aus ſeiner eignen Haushaltung weiß er zu gut, daß man aus ökonomiſchen Rückſichten mitunter aus der Noth eine Tugend machen kann.— Wie kann die Volksſchule zugleich Vor⸗ ſchule für die höheren Bildungsanſtalten, für die Real⸗ und Gymnaſial⸗ Schulen ſein?— Wie kann ein Gymnaſium zugleich Realſchule ſein? ꝛc. ꝛc.— Solche Fragen, wie geſagt, hörte ich, namentlich bei dem Beginne der hieſigen Schulorganiſation, meiſt nur von Studirten. Aber ſolche zweifelnde Fragen durfte man beſonders damals durchaus nicht auffallend finden. Die Grundſätze in Vorausſetzungen, worauf das Wormſer Schulweſen gebaut wurde, galten meiſt und faſt nach allen Seiten für eben ſo viele Zwei⸗ felsſätze(Paradoxa). Jene Grundſätze und Vorausſetzungen waren aber:
1) daß die Volksſchule keine Schule des Plebs ſei, daß ſie ſich nicht zu den höheren Schulen verhalte, wie etwa die Geſindeſtube zum Gaſtzimmer der Honoratioren, ſondern daß ſie der erſte und Hauptſtock ſei der ganzen National⸗Bildung und Erziehung;
2) daß jede höhere Bildungs⸗Anſtalt, namentlich das Gymnaſium nicht als bloße Vor⸗ bereitungs⸗Schule der Univerſitäts⸗ oder Gelehrten⸗Bildung betrachtet werde, ſondern als Fortſetzung und Erweiterung des in der Volksſchule Begonnenen, nach derſelben Methode, daß es ſomit eine eben ſo gemeinnützige rein menſchliche(Humanitäts⸗) Bildungsſchule ſei für den Bürger wie für den künftigen Beamten, und alſo die Kluft, welche ſich im Laufe der Zeit zwiſchen den beiden Ständen zum Nachtheil der Nation ge⸗


