Sammlungen und Lehrmittel.
Geschenke.
Der Handelslehranstalt sind in diesem Jahre so zahlreiche Geschenke, namentlich aus Anlass der Uebersiedelung der Handelsfachschule in ihr neues Gebäude, gemacht worden, dass es unmöxglich ist, sie hier sämtlich aufzuzählen. Es befinden sich dar- unter z. T. sehr wertvolle Geschenke, die teils als Wandschmuck, teils als Anschau- ungsmittel für Geographie und Warenkunde der Schulc und dem Unterricht von grossem Nutzen sein werden. Allen den Firmen und Persönlichkeiten, die die Sammlungen der Anstalt in so schöner und freigebiger Weise bereichert haben, sci hier im Namen der Schule herzlich gedankt.
Allgemeine Mitteilungen.
Beginn des Schuljahres.
Das Schuljahr 1913/14 beginnt Donnerstag, den 3. Abril, O hr; für die vom I. April 1013 ab eine selbständige Anstalt bildenden bisherigen Abteilungen der Handelslehranstalt, Handelsfachschule und Mädchenhandelsschule, findet an diesem Tage auch die Einführung des neuen Direktors dieser Schule. Herrn K. Lühr, statt.
Ferien 191314.
Schluss des Unterrichts: Anfang des Unterrichts. Ostern 1913: Mittwoch, den 19. März 1913. Donnerstag, den 3. April. Pfingsten: Freitag, den 9. Mai*) Freitag, den 16. Mai. Sommer: Freitag, den 4. Juli.*) Dienstag, den 5. August. Michaelis: Sonnabend, den 27. September. Dienstag, den 14 Oktober. Weihnachten: Sonnabend, den 20. Dezember.*) Sonnabend, den 3. Januar 1914. Ostern 1914: Sonnabend, den 4. April 1914.
Vorschriften bei ansteckenden Krankheiten.
Nach einem ministeriellen Erlass vom 90. Juli 1907 sind bei ansteckenden Krank- heiten folgende Massregeln von den Eltern der Schüler zu beachten: Alle Schüler, die an einer der folgenden Krankheiten leiden: I. Aussatz, Cholera, Diphtherie, Fleckfieber, Gelbfieber, Genickstarre, Pest, Pocken, Rückfallfieber, Ruhr, Scharlach, Typhus, II. Favus(Erbgrind), Keuchhusten, Körnerkrankheit, Krätze, Lungen und Kehl- kopftuberkulose, Masern, Milzbrand, Mumps, Tollwut und Windpocken, Röteln, Rotz, müssen so lange der Schule fern bleiben, bis sie durch ein ärztliches Zeugnis nachgewiesen haben, dass sic genesen sind und eine Gefahr der Weiterverbreitung der betr. Krankheit nicht mehr vorhanden ist.
Anmerkung:*) Der Unterricht ist an diesem Tage unverkürzt durchzuführen.


