Aufsatz 
Die städtische Handelslehranstalt 1903-1913
Entstehung
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städtischen Handelslehranstalt. Aus den Zinsen der Stiftung wurden an be dürftige Schülerinnen Unterstützungen in Höhe von 80,20 Mk. verliehen.

Die Verteilung von Prämien aus der Ludwig Voigt-Stiftung, die gemuäss dem Beschlusse des Lehrerkollegiums, so lange die Beträge der Stiftung eine grössere Höhe noch nicht erreicht haben, jedes zweite Jahr stattfinden soll, erfolgte in diesem Jahre bei Gelegenheit der Kaisergeburtstagsfeier. Als Prämie wurde das Werk von Rehtwisch,Die grosse Zeit, an folgende Schüler und Schülerinnen der Handelslehranstalt verliehen:

Höhere Handelsschule: Wilhelm Deines(El. 1); Karl Hildebrand(Kl. I).

Handelsrealschule: R. Ia: Engelbert Leichum, Ernst Schäfer; R. Ib: Frit⸗ Geldner, Karl Menz; KR. Ila: August Cham bosse, Robert John; K. IIb: Johann Lang- meier.

Handelsfachschule: Hermann Winter(la), Rudolf Späther(Ib), Wilhelm Volk- hardt(Ic), Heinrich Mick(Id), Fridolin Braitsch(le), Morit« Moliniak(It).

Einjährige Mädchenhandelsschule: Frida Filius(Kl. A), Hanna Freund (EKl. D).

zweijährige Mädchenhandelsschule: Anna Laibach(KI. 1b), Maria

Kester(Kl. Ic), Elisabeth Burk(KI. Id).

2. Stipendienfonds für Schülerinnen der Mäadchenabteilung der

Verfügungen der Behörden.

17. 4. 1912: Erlass des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen- heiten: Die Kandidaten für das Lehramt an höheren Schulen werden in Zukunft schon bei Beginn der praktischen Ausbildung in den unmittel baren Staatsdienst aufgenommen und vereidigt.

6. 6. 1912: Erlass des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen heiten: Das Boxen gehört nicht zu den lehrplanmässigen Uebungen des Turnunterrichts; das' Boxen der Schüler in den Räumen und auf den Plätzen der Schule darf nicht geduldet werden. Es ist mehrfach beob- achtet worden, dass sich einzelne Schüler in dem Bestreben, andere durch ihre Leistungen zu übertreffen, beim Turnen, Spielen oder Sport zu über- mässiger Anspannung ihrer jugendlichen Kraft hinreissen lassen. Solche Uebertreibungen können zu ernstlicher Schädigung der Gesundheit so- wie zu Störungen der gesamten Körperentwickelung führen. Ihnen muss daher von allen Freunden gesunder Leibesübung, insbesondere von den Turnlehrern und Spielleitern nachdrücklich entgegengetreten werden.

2. 10. 1912: Verfügung des Magistrats der Stadt Frankfurt a. M.: Die wöchentliche Pflichtstundenzahl der Handelslehrer wird vom Beginn des Schuljahres (1. 4.) nach Vollendung des 45. Lebensjahres ab um 2 Stunden und vom Beginn des Schuljahres(1. 4.) nach Vollendung des 52. Lebensjahres ab um zwei weitere Stunden ermässigt.

21. 9. 1912: Erlass des Herrn Ministers der geistlichen und Unterrichtsangelegen heiten betreffs der Gefahren der Schundliteratur(abgedruckt unter Mit teilungen an die Eltern).