Aufsatz 
Die Sprache des Tacitus / von E. Wolff
Entstehung
Einzelbild herunterladen

5

bei einem ſolchen Hinweis dixi, wie Sall. Cat. 55. Liv. 36,6. Claud. Quadr. ap. Gell. 9,13. Tac. ann. 3,7. 16,14. Das Plusquamperfectum wird nur bei Cäſar in dieſer Hinſicht häufiger angewendet(dixeram, b. g. 2,24. dixeramus, 2,1. 2,28. demonstraveram, 4, 27.) und findet ſeine Erklärung vielleicht in der Art der Abfaſſung der Commentarien und in der ſonſt gleich⸗ falls bemerkbaren Neigung des cäſariſchen Stiles zum sermo vulgaris oder familiaris. Daß vom Conjunctiv in der Regel(nicht immer, wie W. behauptet und Dräger nachſchreibt) die Einzahl an⸗ gewendet wird, iſt nach dem oben Geſagten leicht begreiflich, abgeſehen davon, daß z. B. viele Pluralformen des conj. perf. als zu ungefüge aus der eleganten Darſtellung verbannt ſein mußten.

Wir wollen an dieſer Stelle einer von Wölfflin zu ann. 14,64 vorgeſchlagenen Textän⸗ derung entgegentreten, welche eine Conſequenz des von ihm geltend gemachten Geſetzes iſt, wonach Tacitus in den Annalen nur den Sing. zur Selbſtbezeichnung anwende. Die Handſſchrift bietet: dona ob hæc templis decreta que(quem) ad finem memorabim;(memorabimus). An dem völlig klaren Zuſammenhang der Stelle kann Niemand Anſtoß nehmen.Daß man ob der ge⸗ ſchehenen Greuel die Tempel mit Gaben bedachte, werde ich das ausdrücklich erzählen müſſen? (ich werde es, weil überflüſſig, nicht näher berichten). Meine Leſer wiſſen ja und können als ſelbſt⸗ verſtändlich annehmen, daß ſtets, wenn eine Gewaltthat begangen war, den Göttern Dank geſpendet wurde. Indeſſen will ich doch dann nicht mit Stillſchweigen darüber hinweggehen, wenn ein Senats beſchluß in der Speichelleckerei noch etwas Neues zu leiſten vermocht hat. Wölfflin richtet nun die überlieferte Lesart ſo zu: Dona ob hæc templis decreta. Qucæ eum ad finem memoravi, ut quicumque etc. Gründe: 1)Das Futurum memorabimus iſt unrichtig, weil es Tac. regelmäßig nur gebraucht, wenn eine Ausführung entweder gleich oder weiter unten folgt; 2) verſtößt die Plural⸗ form mem.; 3) kommen dergleichen Fragen des Verfaſſers ſonſt nirgends vor. Daß das Futurum recht wohl an ſeinem Platze iſt, indem die Ausführung durch quem ad finem deutlich genug verneint wird, hat Maué bereits gezeigt und überhaupt ſowohl die Vertheidigung der Ueberlieferung gut geführt als auch die Schwäche der W.'ſchen Conjectur nachgewieſen. Wie kann aber ein Kritiker, welchem die Pluralform memorabimus(die in den Hiſtor. 3,46 u. 51 vorkommt, wie trademus, ann. 13,20; dicemus histor. 2,8 u. ö.) in den Ann. anſtößig ſcheint, nach Analogie vom quem ad finem ein eum ad finem gelten laſſen? Denn, wie Maué verſichert, hat das Pronomen is auch bei Tacitus nie die Stellung vor der Präpoſition ad, ſondern nur in einigen Formeln vor de und super. Auch die Beziehung des Plural quæ auf den kurzen Satz dona ob hæc templis decreta iſt keine correcte, und es iſt doch offenbar nur der Beſchluß des Senats, deſſen Erwähnung Tacit. nach W.'s Lesart motiviren würde. Allein das ſagt Tacitus gar nicht einmal, ſondern er entſchuldigt gewiſſermaßen die kurze Erwähnung desſelben damit, daß es damals etwas Selbſt⸗ verſtändliches geweſen ſei, durch Dankfeſte die Mordthaten des Fürſten zu feiern. Die nachher folgenden Worte Neque tamen silebimus hätten ja gar keinen Sinn, wenn nicht der Gedanke vorher ausgedrückt wäre:Ich will Euch mit der Beſchreibung verſchonen, da ſie zu oft wieder kehren würde Daran ſchließt ſich mit furchtbarem Hohne die Verſicherung, daß trotzdem Bericht erſtattet werden ſolle, wenn(was zwar kaum möglich!) etwas noch Schlimmeres in Kriecherei und Schlechtigkeit zu melden ſein würde. Die ganze Stelle würde durch W.s Aenderung, wie Maué mit Recht bemerkt, einen matteren Charakter annehmen. Warum hat W. nicht lieber ſtatt