Aufsatz 
Bericht über die Jahrhundertfeier der Emanzipation der jüdischen Bewohner Frankfurts / von Ferd. Michel
Entstehung
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VIII. Mitteilungen an die Zöglinge und deren Eltern.

I Das Schulgeld beträgt für die beiden untersten Klassen der Vorschulen

(2. und 3. Vorschulklasse der Realschule und Klassen IX und X des Lyzeums) 100 Mk.,

für alle übrigen Klassen 150 Mk. Die Einziehung erfolgt laut Vereinbarung durch die städtische Steuerverwaltung.

II. Das Reifezeugnis der Klasse I der Realschule berechtigt:

1) zum bedingungslosen Eintritt in die Obersekunda der Oberreal-

schule, deren weiterer erfolgreicher Besuch nach drei Jahren die Zu-

lassung zu jeglichem Universitätsstudium ausser dem der Theologie und zum Studium auf jeder technischen Hochschule gewährleistet;

2) zum einjährig-freiwilligen Militärdienst:

3) zur Immatrikulation auf 4 Semester an den Universitäten zum Studium in der philosophischen Fakultät;

4) zur Zulassung als Hospitant an den technischen Hochschulen und Bergakademieen;

5) zum Studium an der landwirtschaftlichen Hochschule in Berlin und der landwirtschaftlichen Akademie in Poppelsdorf-Bonn;

6) zum Besuch der akademischen Hochschule für die bildenden Künste in Berlin;

7) zur Zulassung zu der Prüfung als Zeichenlehrer an höheren Schulen;

8) zum Besuch der akademischen Hochschule für Musik in Berlin;

9) zur Zulassung zu der Prüfung als Turnlehrer an höheren Schulen;

10) zum Zivilsupernumerariat im Königlichen Eisenbahndienst, bei den Provinzialbehörden(mit Ausnahme der Verwaltung der indirekten Steuern), bei der Königlichen Berg-, Hütten und Salinenverwaltung und bei der Justizverwaltung.

11) zur Zulassung als bau- und maschinentechnischer Eisenbahnsekretär oder Eisenbahnbetriebsingenieur;

12) zum Besuch der Gärtnerlehranstalt bei Potsdam(für Oberreal- und Realschüler ist der Nachweis von Kenntnissen im Latein erforderlich, welche der Reife für die Tertia eines Gymnasiums entsprechen);

13) zur Meldung behufs Ausbildung als Intendantursekretär oder Zahlmeister in der Armee;

14) zur Annahme als technischer Sekretariatsaspirant der Kaiserlichen Marine(erforderlich ist ausserdem Reifezeugnis einer Fachschule);

15) zur Marine-Ingenieurlaufbahn.

III. Das Abschlusszeugnis der Klasse l des Lyzeums berechtigt: 1) zum bedingungslosen Eintritt in das Ober-Lyzeum(Frauenschule, höheres Lehrerinnenseminar);