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2) zur Zulassung zum mittleren Bibliotheksdienst(nach weiterem mindestens einjährigen Besuch einer Frauenschule);
3) zur Zulassung zu den Prüfungen als Zeichenlehrerin, Handarbeits- lehrerin, Hauswirtschaftslehrerin und Gewerbeschullehrerin.
IV. Es ist durchaus wünschenswert, dass nur solche Schüler und Schüler- innen der Anstalt zugeführt werden, die den vollständigen Lehrgang der Schule durchzumachen beabsichtigen. Zöglinge, die vorzeitig die Anstalt verlassen, sind in den wichtigsten Fächern weniger vorgebildet als Knaben oder Mädchen, die eine Volksschule oder Mittelschule bis zur obersten Klasse besucht haben; denn sie treten mit einer nach ihren Bestandteilen unvollständigen, nach ihrer Tiefe un- genügenden und nach ihrer Brauchbarkeit unzweckmässigen Halbbildung ins Leben.
V. Zum Zwecke eines gedeihlichen Zusammenwirkens von Schule und Haus haben sämtliche Lehrer und Lehrerinnen der Anstalt bestimmte Stunden angesetzt, in denen sie, nach vorheriger Anmeldung von Seiten der Eltern, An- fragen und Wünsche entgegenzunehmen bereit sind. Die Eltern wollen sich gefälligst spätestens einen Tag vorher anmelden, damit die Ordinarien die erforderlichen Erkundigungen über die betreffenden Zöglinge rechtzeitig einziehen können. Die Sprechstunden werden zu Beginn jedes Halbjahres durch Anschlag auf den Fluren des Schulgebäudes bekannt gemacht, sie befinden sich auch auf dem gedruckten Stundenplan. Die Eltern werden dringend gebeten, soweit es sich nicht um Aus- künfte allgemeiner Natur handelt, zunächst mit den Fachlehrern und Klassen- lehrern bez. Lehrerinnen in Verbindung zu treten. Das Sprechzimmer und die Warte- halle befinden sich im ersten Stockwerk des Schulgebäudes.
VI. Am Freitag der ersten Schulwoche nach den Sommerferien, am letzten Freitag im Monat November und am zweiten Freitag im Monat Februar haben die Zöglinge aller Klassen der Realschule und höheren Mädchenschule den Eltern oder deren Stellvertretern sämtliche Hefte zur Unterschrift vorzulegen. Jedesmal am
Beginn der darauffolgenden Woche wird von den Ordinarien— gelegentlich der Prüfung der Unterschriften— eine eingehende Revision der Bücher und
Hefte vorgenommen. Ungeeignete und unsaubere Bücher und Hefte müssen sogleich durch neue ersetzt werden.
VII. In den Pausen nach der 2. und 3. Unterrichtsstunde wird an die Schüler und Schülerinnen warme Milch verabfolgt, die von einer hiesigen Milchkuranstalt geliefert wird und fortdauernder Prüfung unterliegt. Diese Einrichtung hat sich sehr gut bewährt und wird von einem grossen Teil unserer Zöglinge in Anspruch genommen. Die Wochenkarte(giltig für 5 Gläser von 0,3 Liter Inhalt) kostet 55 Pfg.
VIII. Für die schriftlichen Arbeiten sind folgende Hefte an der Anstalt eingeführt:
Für den Schreibunterricht: No. 1 der Normalhefte(Kl. VIII); No. 2 und 7(Kl. VII); No. 3 und 4(Kl. VI); No. 5(Kl. V); No. 6(Kl. IV); Preis 10 Pfg.; Grösseres Format ohne Linien und Rand(Kl. III).


