Aufsatz 
Über die Behandlung einiger Abschnitte der deutschen Grammatik auf der unteren Stufe höherer Lehranstalten / von Ludwig Tachau
Entstehung
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XVIII

Er fügt aber hinzu:Jedoch in Sätzen, in denen zwei Nomina als Subjekt und Prädikat mit einander verbunden ſind, bezeichnet man immer dasjenige Wort als Subjekt, von dem etwas ausgeſagt wird u. ſ. w. Dies trägt meiner Anſicht nach durchaus nichts dazu bei, dem Schüler die Auffindung des Subjekts in einem Satze, wie der oben aufgeführte iſt, zu erleichtern. Der Schüler, der auf die Frage: von wem wird etwas ausgeſagt? anworten würde:von den Seufzern eines gebrochenen Herzens, hätte doch nachgedacht, nur nicht nach der Schablone gearbeitet. Für diejenigen aber, die ſchon ſo gut abgerichtet ſind, daß ſie ohne vieles Nachdenken über den Sinn der Frage, die ſie anwenden, doch das Subjekt richtig finden, iſt ja jede Frageſtellung ganz überflüſſig! Auch für derartige Sätze wird das Ausgehen vom Prädikate der einzig richtige Weg ſein. Nur wird man, bevor die Gliederung vorgenommeu werden ſoll, den Schüler über den Inhalt des Satzes in der Weiſe aufzuklären haben, daß man fragt: Was kann man ſtatt Poeſie auch ſagen?Seine Gedichte. Und worin beſteht ſeine Poeſie?In den Seufzern u. ſ. w. Darnach iſt kaum zu fürchten, daß noch ein Fehlgriff in der Auffindung des Prädikats gemacht wird. Ähnlich iſt in vielen Fällen zu verfahren, wo das Subjekt ein Sammelname oder ein neutrales Pronomen iſt, und überhaupt überall, wo anzunehmen iſt, daß der Schüler nicht volle Klarheit über den Inhalt des Satzes hat.

Das Prädikat wird am beſten ohne jede Frageſtellung aufgeſucht¹), das Subjekt durch die Frage wer oder was? die vor das ſchon gefundene Prädikat geſetzt wird.

3. Das Attribut.

Von vornherein verſteht man unter Attribut diejenige Beifügung, die dem Subſtantiv, bei dem ſie ſteht, eine Eigenſchaft beilegt, und in dieſer Geſtalt tritt es auch im Unterricht zuerſt auf. Daß dieſe Definition viel zu eng gezogen iſt, liegt auf der Hand. Attribut wird vielmehr jede Beſtimmung des Subſtantivs genannt, alſo auch Zahlwörter, Pronomina und nicht minder der Artikel. Denn daß der Artikel als Attribut anzuſehen iſt, unterliegt gar keinem Zweifel,²) und es iſt nur zu verwundern, daß dieſes von einigen Grammatiken geradezu in Abrede geſtellt wird. So z. B. von Gelbe, deutſche Sprachlehre II, 106, der ausdrücklich den Artikel ausſchließt und das Attribut auf die Beſtimmungen des Subſtantivs beſchränkt wiſſen will, die eine Eigenſchaft desſelben angeben. Darf man aber bei dieſer Erklärungsweiſe auch z. B. Grundzahlwörter, hinweiſende und unbeſtimmte Pronomina als Attribute auffaſſen? Offenbar doch nicht, denn ſie geben ja keine Eigenſchaft an! Und doch finden wir bei Gelbe II, 107 als Beiſpiele für zwei Attribute:begegnet' ihm manch Ritter wert; darnach gingen auf ſieben dürre Ähren, wo außer wert und dürre auch manch und ſieben Attribute ſein ſollen, was ja auch gar nicht zu beſtreiten iſt. Hier iſt alſo ein Widerſpruch. Allerdings iſt es durchaus richtig, mit dem Adjektiv als Attribut zu beginnen, denn dies iſt dem Kinde, das nach dem gewöhnlichen Lehrgange ſchon in der Vorſchule vom attributiven Adjektiv(als Gegenſatz zu dem prädikativen) gehört hat, ſchon bekannt und bietet den beſten Antnüpfungspunkt. Andererſeits läßt ſich auch nicht in Abrede ſtellen, daß es im weiteren Fortgange dem Kinde nicht leicht wird, ſo ganz andersartigeBeifügungen, wie es die Cardinalzahlwörter, unbeſt. Pronom. u. ſ. w. ſind, mit dem

¹) Über die Verkehrtheit der gewöhnlich angewandten Fragen vgl. Kern, Zuſtand und Gegenſt. S. 129.

²) Vgl. Krauſe, hochd. Sprachl. S. 51; Bauer, Gramm.§ 110; Kern, Grundriß S. 24. In den bei Bauer gegebenen Beiſpielen: der reifen Pflaumen, zwei reife Pflaumen würde man das zweite Attribut reifen lieber geſtrichen ſehen, damit um ſo deutlicher wird, was mit den Beiſpielen geſagt werden ſoll. Kern betrachtet den Artikel geradezu als Pronomen und ſieht ihn dann wie alle Pron. als Attr. an. Daß der Artikel auf dieſer Stufe doch als beſondere Wortklaſſe zu nehmen iſt, führe ich unten weiter aus, vgl. S. XXI.