Aufsatz 
Über die Behandlung einiger Abschnitte der deutschen Grammatik auf der unteren Stufe höherer Lehranstalten / von Ludwig Tachau
Entstehung
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XIII

weiſen unterrichten, belehren, aufflären u. ſ. w.; befehlen gebieten, verordnen, vorſchreiben, anordnen, heißen u. ſ. w. Nur ſo kann man den Schüler befähigen, die in Aufſätzen ſo ſchwer zu beſeitigende öftere Wiederholung deſſelben Ausdrucks zu vermeiden. Empfehlenswert iſt es auch, in paſſenden Fällen die Gegenſätze aufſuchen zu laſſen, z. B. verwerfen billigen, gutheißen; verwerflich lobens⸗ wert; ſelbſtſüchtig ſelbſtlos u. ſ. w. Schließlich kann man die ganze Menge der gefundenen Wörter auch einmal ordnen nach Ablautung, Ableitung und Zuſammenſetzung(mit Subſtant., Adjektiven u. ſ. w.), wie das z. B. Schulz in ſeiner deutſchen Grammatik(8. Aufl. Paderborn, Schöningh 1886)§ 123 thut.

4) Endlich eignen ſich dieſe Wortfamilien dazu, um den Schülern oberer Klaſſen bequem einenBlick in das Leben der Mutterſprache ¹) zu verſchaffen. Beim Leſen der Schillerſchen Gedichte, noch mehr aber des Nibelungenliedes, der Überſetzung der Odyſſee und Ilias von Voß u. ſ. w. wird man ſehr oft nicht umhin können, zur Erklärung gewiſſer Wörter und Wortformen auf die ältere Sprache zu⸗ rückzugreifen. Selbſtverſtändlich kann das Leſen nicht weitgehenden ſprachlichen Erläuterungen zu Liebe unterbrochen werden; aber unumgänglich notwendig iſt es, mit den Schülern von Ober⸗Tertia an das, was von ſprachlichen Erſcheinungen früher bei gelegentlichem Vorkommen flüchtig berührt worden iſt, nun einmal im Zuſammenhang zu beſprechen und zu vollem Verſtändnis zu bringen. Dazu iſt aber, wenn nicht erforderlich, ſo doch von Vorteil, daß der Schüler über recht viel Wortmaterial verfügt, wie es dem an das Herzählen von Wortfamilien Gewöhnten ſchnell zur Hand iſt. Nur ſo kann man die Geſetze des Ablauts, der Brechung, Schwächuug, des Umlauts u. ſ. w. mit Erfolg klar machen. Man erinnert an das ſchon in der Sexta Geleſene:die huben an, auf ihn zu ſchießen, wobei auch das bekannte Sprichwort:wie die Alten ſ ungen, ſo zwitſchern die Jungen herangezogen worden iſt, nimmt etwaige ſonſtige gleichartige Erſcheinungen, die begegnet ſind, hinzu und klärt nun den Schüler darüber auf, daß z. B. die Bildungen Burg, Bürger u. ſ. w. von dem Stamme bergen nichts Willkürliches, ſondern begründet ſind in der alten Pluralform des Imperfekts ich barg wir burgen Zum Vergleich: werfe, ich warf, alter Plural wir wurfen(daher der Konjunktiv ich würfe und nicht ich wärfe), der Wurf, Würfel u. ſ. w. So führt man an Wortfamilien, bezw. an gleichartigen Erſcheinungen, die aus verſchiedenen Wortfamilien herausgegriffen werden, auch die übrigen in der Sprache obwaltenden hauptſächlichen Geſetze der Wortbildung vor. Aus Schillers:feſtgemauert in der Erden weiß der Schüler etwas über die alte ſchwache Deklination weiblicher Subſtantiva. Vielleicht ſind ihm in Verbindung damit auch andere aus der alten Sprache ſtammende jetzt noch gebräuchliche Formen genannt: von Gottes Gnaden, Liebfrau en kirche(Kirche unſerer lieben Frauen), es iſt nichts ſo fein geſponnen, es kommt doch ans Licht der Sonnen und ähnliches. Auf dieſes zurückgreifend wird man Zuſammenſetzungen wie Sonnenſchein, Erdenpilger, Höllenlärm u. ſ. w. in das rechte Licht ſetzen und ſich weitere Zuſammenſetzungen mit denſelben Wörtern nennen laſſen. Nun muß der Schüler auch angeben können, warum man Tannenbaum, Fichtenbaum, aber Eichbaum, Eichwald ſagt(Eiche dekliniert in der alten Sprache ſtark), daß dieſe letztere Form alſo richtiger iſt als Eichenwald und daß das en in Eichenwäldchen unorganiſch iſt. Er betrachtet es nun auch nicht mehr als bloße Willkür, wenn ſich neben dem Namen von der Heide(Heyde) auch von der Heyden findet, oder wenn er die Namen von der Pfordten, von der Decken, zur Mühlen hört. Denn gewiß wird man den Schülern einen gelegentlichen Einblick in das äußerſt intereſſante Kapitel von der Bildung der Eigennamen nicht vorenthalten wollen. Einige Wörter werden ſich in die Wort⸗

²) Vgl. den leſenswerten Aufſatz von Münch in der Zeitſchr. für deutſchen Unterr. I, S. 412 ff.