Aufsatz 
Das fünfzigjährige Jubiläum des ordentlichen Lehrers Leimbach
Entstehung
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gesetze anschloss. Insbesondere wurde nach Vorschrift das Verbot der Schüler- verbindungen wegen deren verderblichen Wirkungen für die Jugend hervorgehoben, sowie auch die Strafen, mit denen die Teilnahme an denselben gerügt wird, zur weiteren Warnung vor Uebertretung der bestehenden Verordnungen mitgeteilt. Die neueintretenden Schüler mussten dann in vorschriftsmässiger Weise durch Handschlag versprechen, die ihnen bekannt gemachten und erläuterten Schülergesetze zu halten, wie solches s. Z. beim Eintritt in die Anstalt von den früheren Schülern geschehen war. Hieran wurde die Bemerkung bezw. Ermahnung geknüpft, dass ein Schüler der Anstalt niemals Ver- sprechen abgeben kann und darf, welche mit den Gesetzen, deren treue Befolgung er feierlich gelobt, in Widerspruch stehen. Schliesslich wurde im Namen des Lehrer- kollegiums der innige Wunsch ausgesprochen, dass letzteres nicht in die unangenehme Lage kommen möge, die angedrohten Strafen gegen Schüler aussprechen zu müssen. Nunmehr am Schlusse des Schuljahres angelangt, ist es für die Lehrer befriedigend aussprechen zu können, dass sie in jene unangenehme Lage nicht versetzt worden sind.

Da indessen die Erfahrung hinreichend gelehrt hat, dass die gedachten Ver- irrungen der Jugend von Zeit zu Zeit wieder neue Auswüchse treiben, so giebt diese Wahrnehmung Eltern und Lehrern gegründete Veranlassung zu besonderer Vorsicht, und Strenge in der erwähnten Angelegenheit.

Die Gesamt-Frequenz der Anstalt ist dieselbe, wie im Schuljahr Ostern 1889 bis Ostern 1890; nämlich 213(s. IV. statistische Mitteilung.) Bei der Verteilung auf die einzelnen Klassen zeigt eine Vergleichung mit dem vorletzten Schuljahr eine grössere Frequenz der oberen Klassen. Unter den 213 Schülern sind 60 Auswärtige, incl. der 5 Ausländer. Nach dieser Frequenz zählt die Anstalt zu den besuchtesten der 88 Real- progymnasien des preussischen Staates und steht vielen Realgymnasien in dem Besuch gleich.

In dem Kuratorium des Realprogymnasiums ist auch im verflossenen Jahr eine Aenderung nicht eingetreten und besteht dasselbe sonach aus folgenden Mitgliedern:

1) Herr Oberbürgermeister Schüler, Vorsitzender,

2) Pastor Bernhard, Stadtschulinspicient,

3) Sanitätsrat Kreisphysikus Dr. von Heusinger, Stadtratsmitglied, 4) Landgerichtsrat Gleim, Bürgerausschussmitglied und

5) der Rektor der Anstalt.

In dem Lehrerkollegium haben auch in dem verflossenen Jahr keinerlei Veränderungen stattgefunden. Die Lehrer, sowie die von ihnen erteilten Unterrichts- gegenstände nebst der Stundenzahl sind aus der Zusammenstellung S. 2 zu ersehen.

Der wissenschaftliche Hilfslehrer Herr Krieger, welcher seit 1 ½ Jahr an unserer Anstalt mit gutem Erfolg und zwar in vier Stunden wöchentlich in Geographie und Naturgeschichte unterrichtete, wird uns mit dem Schlusse des Schuljahres verlassen. Bei seinem Scheiden fühlen wir uns verpflichtet, ihm unseren schuldigen Dank für den zum Teil unentgeltlich erteilten, förderlichen Unterricht auszusprechen. Die besten Wünsche des Lehrerkollegiums begleiten ihn auf seinem ferneren Lebenswege.

In den Einkommensverhältnissen des Lehrerpersonals soll sicherem Verneh- men nach seitens der wohllöblichen städtischen Behörden in Verbindung mit der erhöhten Gehaltsscala für die Lehrer der hiesigen Elementarschulen anch eine Aufbesserung in Aussicht genommen worden sein. Für den Fall einer hoffentlich eintretenden Ver- wirklichung sei hiermit den resp. Behörden für deren Munificenz bestens gedankt.

Unter den im Laufe des Jahres vorkommenden Schulaktus und Schul- feierlichkeiten kann man grössere und kleinere unterscheiden. Zu den letzteren gehören die Schulaktus an den Gedenktagen am 9. März, am 22. März, am 30. Juni, 18. Oktober und am 31. Oktober. Dieselben finden in der letzten Stunde des Vor-