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3) Uebersicht über die während des abgelaufenen Schuljahres absolvierten Pensen. Im vorjähr. Programm ist ein ausführlicher Lehrplan des Realprogymnasiums mitgeteilt worden. Da Aenderungen in demselben nicht eingeführt worden sind, so schien für dieses Jahr eine Mitteilung der durchgenommenen Densen nicht angezeigt. Refiectanten kann jedoch mit dem vorjähr. Programm gedient werden.
II. Verfügungen der vorgesetzten Behörden von allgemeinerem Interesse.
Verfüg. Königl. Prov.-Schulkolleg. vom 3. April 1890(J.-Xr. S. 1736) erteilte die Genehmigung zum vorgelegten Unterrichtsverteilungsplan.
Verfüg. Königl. Prov.-Schulkolleg. vom 10. April v. J.(J.-XYJr. S. 1900) verordnete die Aufstellung und Einsendung eines methodischen Lehrplanes für den Unterricht in der Mathematik und im Rechnen, in gleicher Weise wie in früheren Jahren ein solcher Lehrplan für den Religions-, Geschichtsunterricht und für den methodischen Unterricht in der französischen Sprache aufgestellt und eingesandt worden ist.
Durch Verfüg. Königl. Prov.-Schulkolleg. vom 19. April v. J.(J.-XYr. S. 1951), wird eine Circular-Verfügung des Herrn Ministers der geistlichen Unterrichts- und Medicinal-Angelegenheiten mitgeteilt, nach welcher die Laufübungen im Turn- unterricht, über deren Ausführung eine instruktive Erläuterung beigegeben ist, gepflegt werden sollen.
In der Verfüg. Königl. Unterrichts-Ministeriums vom 4. Sept. v. J., mitgeteilt durch Verfüg. Königl. Prov.-Schulkollegiums vom 17. Sept.(J.-YJr. S. 4865) wird die Er- wartung ausgesprochen,„dass die Lehrer bereit sein werden, sich an dem Zählgeschäfte mithelfend in der einen oder anderen Weise zu beteiligen“. Der Unterricht am 1. Dezember fällt aus.
Durch Verfüg. Königl. Ministeriums der geistlichen Unterrichts-Angelegenheiten vom 25. Nov. v. J.(B. 3618), mitgeteilt durch Verfüg. Königl. Prov.-Schulkolleg. vom 28. Nov., wurde angeordnet, dass am 1. Dezember aus Anlass der 250jährigen Wiederkehr des Regierungsantritts weiland des grossen Kurfürsten die öffentlichen Gebäude beflaggt werden.
III. Chronik der Schule.
Am 15. April v. J. fand die Eröffnung des nunmehr vollendeten Schuljahres in vorgeschriebener Weise mit Gesang eines christlichen Liedes und Gebet morgens 8 Uhr in der Aula der Anstalt statt, in welcher sich Lehrer und Schüler versammelt hatten. Mit diesem Schulaktus wurde die Aufnahme von 35 Schülern, welche tags zuvor die Prüfung bestanden hatten, verbunden. Hierauf richtete der Unterzeichnete eine Ansprache an sämtliche Schüler, woran sich dann die Bekanntmachung der Schüler-


