VIII müssen, ihre Aufgaben schlecht anfertigen, oder sich bei ihrem Nachbar Rat holen, oder sich wohl gar zum betrügerischen Abschreiben verleiten lassen. Bietet die UÜbersetzung eines Schriftstellers besondere Schwierigkeiten, die nicht in der Stunde geebnet worden sind, so tritt wieder der Lehrer daheim ein, oder der Schüler bemüht sich überhaupt nicht mehr, den Sinn herauszubekommen, und erleichtert sich die Arbeit durch Benutzung verbotener gedruckter Übersetzungen. Schüler, die sich auf häusliche Unterstützung verlassen oder verbotene Hilfs- mittel gebrauchen, neigen überdies häufig zu um so größerer Unaufmerksamkeit in der Schule.
Alles dies siud Fälle, die sich oft der Beobachtung des Lehrers entziehen, und die ihn zu dem Glauben verleiten können, die Klasse habe alles in der Schule verstanden, und die Vorbereitung sei sachgemäß erfolgt. Bei solchen wiederholten Vorkommnissen ist es Pflicht der Eltern, den Lehrer auf die Schwierigkeiten hinzuweisen, welche die häusliche Vorbereitung verursacht hat; die Schüler sollen aber auch selbst dazu angehalten werden, sich zu melden, sobald sie die Arbeit nicht selbständig anfertigen konnten, oder wenn das Mab der Arbeit für das einzelne Fach die zulässige Grenze erheblich überschreitet, worauf die Eltern um so mehr zu achten haben, als sich hierbei selbst der geschickteste Lehrer irren kann.
Ebenso wie die Eltern Schwierigkeiten in den häuslichen Arbeiten, die auf einen Mangel an Verständnis des Stoffes oder auf zu schwierigen Stoff schließen lassen und Uber- schreitungen der Arbeitszeit(unter jede schriftliche Arbeit ist die zu deren Anfertigung er- forderlich gewesene Zeit zu setzen) melden müssen, so haben sie auch dem Lehrer andere Beobachtungen, die sie bei der Beaufsichtigung der häuslichen Arbeiten ihrer Kinder gemacht haben, mitzuteilen; dies bildet eine wesentliche Ergänzung zur Beurteilung der Arbeit der Schüler und ist von besonderem Wert für die Arbeitsproben, die wir gelegentlich in der Schule anstellen. Wenn die Eltern im allgemeinen darauf halten, daß die Kinder zweckmäbig sitzen und unter guter Beleuchtung arbeiten und ohne zu tändeln und Zeit zu vergeuden, frisch hinter einander ihre Aufgaben erledigen, wenn sie die schriftlichen Arbeiten auf ihre Sauber- keit hin prüfen, schlecht Geschriebenes nochmals anfertigen lassen, auf peinliche Ordnung in Büchern und Heften, sowohl im Bücherschrank als im Schulranzen achten, so haben sie ge- nug gethan; im Ubrigen muß sich das Kind an selbständige Arbeit von Jugend an ge- wöhnen lernen. Dagegen mögen sich die Eltern wohl vor übertriebenen Anforderungen hüten, die sie oft selbst an ihre Kinder stellen Erweist sich der Schüler zu schwach, um in der Klasse mitzukommen, so lasse man ihn nicht durch geistige Übersättigung zur künst- lichen Notreife heranbilden, sondern den Jahrgang nochmals durchmachen, und vor allem errege man das Kind nicht durch die Anschauung, daß das Sitzenbleiben eine Schmach für die ganze Familie sei. Gelingt es aber trotzdem nicht, den Schüler vorwärts zu bringen, so möge man ihn nicht aus falschem Bildungsdrange unnõtig weiter quälen und ihm die Jugend- zeit verbittern, sondern ihn rechtzeitig einer guten Volks- oder Mittelschule anvertrauen, deren erfolgreicher Besuch ihm ungleich tüchtigere Kenntnisse fürs Leben mitgeben wird als der Besitz des Reifezeugnisses für Quarta oder Tertia.
Die Schule darf aber außerhalb der Unterrichtszeit das Kind nur in mäßigen Grenzen in Anspruch nehmen und muß ihm noch Zeit für seino anderweitige Ausbildung(nicht zu
vielerlei!) und körperliche Erholung lassen. Wenn der Unterricht— wie es im Sommer probeweise geschehen soll— meist auf den Vormittag gelegt wird, werden die Eltern für
die zweckmäßige Zeiteinteilung des Nachmittags um so mehr zu sorgen haben, und so möchte ich ganz besonders vor der zügellosen Lesesucht warnen, zu der manche Schüler zum Nach-


