III
Diese knapp bemessene Zeit braucht der Lehrer zum Mittagsmahl und zur Erholung im Familienkreise, und so sind zu solcher Zeit längere Erörterungen mit Eltern natürlich aus- geschlossen. Ebenso kommt ein Besuch in der Pause ungelegen, da der Lehrer dieser bei angestrengter Arbeit in der vorausgegangenen Stunde zur Erholung bedarf, und da er die Pause nicht künstlich verlängern kann, um unpünktlich in der Klasse zu erscheinen und eines Schülers wegen die ganze Klasse, die auf ihn wartet, zu benachteiligen. Auch bei Aufsichten, die er im Hofe oder im Hause zu führen hat, widerspricht es den Dienstobliegen- heiten des Lehrers mit den Eltern zu verhandeln, da er seine Aufmerksamkeit nicht gleich- zeitig den Schülern und den Eltern zuwenden kann. Ebensowenig darf der Lehrer aus der Klasse gerufen werden,— eine Zumutung, die auch schon gestellt worden ist.
Im Interesse der Schüler wie der Lehrer müssen wir eben streng daran festhalten, daß keine Minute des Dienstes zu Gunsten des Einzelnen der Gesamtheit entzogen wird, und daß dem Lehrer die kurze Ruhe, deren er zur Wiederaufnahme des Dienstes voll und ganz bedarf, nicht gekürzt werde.
Wohl aber wird der Lehrer gern zu den von ihm bestimmten Sprechstunden den Eltern zur Verfügung stehen, oder, wenn er keine solche angesetzt hat, auf vorhergehende Anfrage die Zeit angeben, in der er zur ausführlichen Besprechung bereit ist. Hat der Lehrer eine Zwischenstunde, so wird er die Eltern in ein freies Zimmer des Schulhauses bitten, um dort mit ihnen zu verhandeln. Dabei ist Pünktlichkeit von hohem Wert, denn es ist wieder- holt vorgekommen, daß der Besuch erst in der letzten Viertelstunde erscheint und dann ver- wundert ist, wenn der Lehrer mit dem Glockenschlag, der ihn zu seiner amtlichen Thätigkeit ruft, die Unterredung abbricht.
In manchen Lebensstellungen kommt es ja nicht immer auf eine so peinliche Inne- haltung der Zeit an; in der Schule aber wird die Pünktlichkeit, die vom Schüler verlangt wird, natürlich vom Lehrer in erster Linie beansprucht. Hierauf wollen also die verehrten Eltern bei allen Besuchen, die sie während der Schulzeit in der Schule machen, gütigst Rück- sicht nehmen.
Jedenfalls empfiehlt es sich, daß die Eltern ihren Besuch beim Klassenlehrer recht- zeitig anmelden, damit dieser auch bei den anderen in der Klasse unterrichtenden Herren Erkundigungen über den betr. Schüler einziehen und so den Eltern die Mühe eines Besuchs bei mehreren Lehrern ersparen kann. Die Aufforderungen, die wir an die Eltern behufs Besprechungen über ihre Söhne ergehen lassen, sind meist recht dankbar aufgenommen worden, obwohl wir auch Fälle zu verzeichnen haben, in denen von solcher— doch nur dem Wohle der Kinder geltenden Aussprache— erst nach wiederholter Einladung Gebrauch gemacht worden ist. Solche Erörterungen zwischen Eltern und Lehrern haben in den meisten
Weise zum Besten der Erziehung der Kinder ausgeglichen worden. Je offener solche Aus- sprachen erfolgen, desto mehr werden sie ihrem Zweck entsprechen. Mit schönen Redens- arten ist nichts gethan, wo es gilt, der Sache auf den Grund zu gehen. Daher dürfen die Eltern sich nicht durch Verletzung eines falsch angebrachten Elternstolzes gekränkt fühlen, noch auf Thatsachen gegründete Klagen zu entkräften suchen, und ebenso wenig darf der Lehrer ungeduldig werden, oder sich in seiner Würde beeinträchtigt fühlen, wenn den Eltern, um deren höchstes Gut es sich in solchen Beratungen handelt, einmal unüber- legte Kutßerungen über Schule und Lehrer entfallen. Dabei müssen wir Lehrer stets be-


