an das Eingehen der fünften Stelle noch lebhafte Erörterungen knüpften, hatten sich‘ draussen im ernsten Kriege Ereignisse von weitgehender politischer Bedeutung zugetragen, die auch auf die Entwickelung der höheren Schulen und besonders der Realschulen unseres Landes einen nachhaltigen Einfluss ausübten. Die Einheit Deutschlands unter: preussischer Führung vollzog sich. Das Prinzip sler allgemeinen Wehrpflicht und im Zusammenhange damit die Einrichtung des einjährigen frei- willigen Militärdienstes war auch für ganz Süddeutschland zur Geltung gekommen. Wer die höheren Klassen eines Gymnasiums oder einer technischen Schule mit gutem Erfolge besucht oder die Matu- ritätsprüfung bestanden hatte, besass die einjährige Berechtigung. Hätte man sie aber auf die Kreise beschränkt, die sich höheren Studien widmen wollten, so hätte in dieser Beschränkung eine Benachteiligung der weiten Kreise des Bürgerstandes gelegen, der seine Söhne den Aufgaben des praktischen Lebens widmen wollte und sie zu diesem Zwecke seither den Realschulen anvertraut hatte. Wie sollte es also mit den Realschulen Hessens werden? Auch in dieser Richtung lag das Vorbild der Realschulen erster Ordnung und der höheren Bürgerschulen Preussens nahe, und der weiter Blickende konnte mit aller Wahrscheinlichkeit annehmen, ‚dass auch für die kleineren Real- schulen Hessens eine günstigere Zeit kommen müsse, wenn sie zu einer Erweiterung ihrer Organi- sation schreiten würden. Rasch erfasste Direktor Becker diese für die Entwickelung seiner Schule günstige Gelegenheit, und energisch und umsichtig geht er daran, sie zu verwirklichen, damit die Alzeyer Realschule möglichst bald den Beweis der Würdigkeit liefern könne, wenn die Bedingungen bekannt würden, von deren Erfüllung die Grossh. Staatsregierung die Erteilung der einjährigen Be- rechtigung abhängig mache.
Schon mit Beginn des Schuljahres 1867/68 kam die Frage der Erweiterung der Alzeyer Real- schule in Fluss. Die Eltern sämtlicher Schüler der ersten Klasse hatten nämlich bei der Direktion die Anzeige gemacht, dass sie ihre Söhne noch weiter in der Anstalt belassen wollten, wenn sie durch Erriehtung einer neuen ersten Klasse im Unterrichte weitergeführt werden könnten. Das Lehrerkollegium erklärte sich bereit, der guten Sache zuliebe eine erhöhte Stundenzahl zu über- nehmen, bis die durch die Erweiterung bedingten neuen Lehrkräfte gewonnen sein würden. Ostern 1567 werden aus der ersten Klasse keine Schüler entlassen, sondern die ganze erste Klasse wird als neue erste Klasse mit zweijähriger Kursusdauer weitergeführt, die zweite Klasse aber wird mit den aus der dritten aufgerückten Schülern in zwei Klassen getrennt. In einem Gutachten über die Er- weiterung der Grossh. Realschule zu Alzey durch Gründung‘ einer obersten fünften Klasse, das die Direktion am 24. Mai 1867 auf Anfrage des Stadtrates erstattete, findet der etwas kühn unternom- mene Schritt eine sachgemässe Darstellung und Begründung. Der Antrag des Grossh. Kriegsministe- riums,„die erste Klasse der sechsklassigen Realschulen bezüglich des einjährigen freiwilligen Dienstes mitkonkurrieren zu lassen“ habe die Allerhöchste Genehmigung erhalten. Die drei Realschulen zu Darmstadt, Mainz und Giessen hätten bereits die Berechtigung, alle andern nicht. Die Stadt Alzey müsse ihre Realschule erweitern, um sich ebenfalls die einjährige Berechtigung zu erwerben. Die ‚rweiterung der Schule biete aber neben dem nicht hoch genug anzuschlagenden Werte einer höheren allgemeinen Bildung der Stadt auch noch Vorteile peknniärer Art, da die Söhne wohlhabender Eltern aus den südlichen und mittleren Teilen Rheinhessens nach Alzey gezogen würden. Zwei Jahre des Besuches ‚einer technischen Schule würden gespart, und für die Progymnasiasten der Anschluss an die Unterprima eines Gymnasiums erreicht. Nötig sei die Errichtung einer ordentlichen Lehrerstelle und einer Hilfslehrerstelle. Die vermehrte Schulgeldeinnahme, die der‘zu erwartende stärkere Be- such der Schule zur Folge habe, biete die Mittel zur Deckung der Kosten, ohne dass das städtische Budget stärker belastet werde.„Wir sind bereit, fünf‘ Klassen einzurichten, die Vorschule in zwei Abteilungen in Blüte zu erhalten, die Gymnasialabteilungen nicht zu verkürzen und allen Schülern (lie Berechtigung zum freiwilligen Dienst zu verschaffen.“ Wenn ‚aber: der Antrag auf Errichtung


