Aufsatz 
Bericht über die 50jährige Jubelfeier der Großh. Realschule und des Progymnasiums zu Alzey
Entstehung
Einzelbild herunterladen

zweier weiterer Stellen nicht durchgehe, so müsse die bereits ins Leben gerufene erste Klasse wieder eingehen, und die Schule könne die einjährige Berechtigung ihrer unvollkommenen Organisation halber nicht erhalten.

Diese klaren Darlegungen verfehlten ihre Wirkung nicht. Der Stadtrat sprach sich bereits am 1. Juni 1867 für Errichtung der beiden neu zu gründenden Stellen aus, und am 1. Juli 1867 fand die eben geschilderte Erweiterung der Anstalt dem Antrage der Oberstudiendirektion entsprechend die Genehmigung des Grossh. Ministeriums des Innern. Der ministeriellen Genehmigung war noch die vielverheissende Bemerkung beigefügt, das Ministerium werde sich bei günstigem Erfolge der neuen Einrichtung für Erteilung der gewünschten einjährigen Berechtigung demnächst aussprechen.

So war der erste und für den Aufschwung unserer Anstalt bedeutungsvollste Schritt gethan; die Erteilung der einjährigen Berechtigung, dieses Lebensnerves aller Realschulen, war erfolgreich eingeleitet. 51 Schüler traten im Schuljahre 1867/68 neu ein. Um strebsame Schüler vom Lande nicht abweisen zu müssen, die in ihrer Heimat keine Gelegenheit zur Erlernung der französischen Sprache gehabt hatten und für die Vorschule, in der bereits das Französische begonnen wurde, zu alt waren, wurde für vorübergehende Zeit eine zweite Abteilung für den französischen Unterricht der vierten Klasse mit wöchentlich 3 Stunden eingerichtet.

War im Sommer des Schuljahres 1867/68 die Erweiterung der Schule nach oben durch Grün- dung einer zweijährigen obersten Klasse durchgeführt worden, so wurde mit Beginn des nächsten Schuljahres die Trennung der Vorschule, also die Erweiterung der Anstalt nach unten vorgenommen. Schon im Schuljahre 1867/68 war die Vorschule in mehreren Unterrichtsgegenständen in zwei Klassen auseinandergetreten, und dadurch ihre vollständige Trennung in zwei Abteilungen mit je zweijähriger Kursusdauer einstweilen angebahnt worden. Wiederum übernahm gleich mit Beginn des Schuljahres das Lehrerkollegium freiwillig eine grössere Stundenzahl. Die Einnahmen aus dem Schulgeld waren in fortwährender Steigerung begriffen und deckten abermals die Kosten für zwei neue Lehrerstellen, deren Errichtung der Stadtrat bereits am 16. Mai 1868 beantragt hatte.

So hatte jetzt die Schule die Grundlagen einer Organisation erhalten, auf denen sie heute noch ruht. Sie bestand mit Beginn des neuen Schuljahres 1869/70 aus Kl. I mit zweijährigem Kursus, Kl. II mit ein- bis zweijährigem Kursus, Kl. III, IV, V mit je einjährigem Kursus und den beiden vollständig getrennten Vorschulklassen mit je zweijihriger Dauer.

Alle diese Bemühungen, bei denen Direktor und Lehrerkollegium, Stadtrat und Bevölkerung in erfreulichster Weise Hand in Hand gegangen waren, fanden ihren erwünschten Abschluss in der Anerkennung der Realschule zu Alzey als einer Realschule zweiter Ordnung und in der Erteilung der einjährigen Berechtigung durch. Erlass des Kanzlers des Norddeutschen Bundes, Grafen von Bismarck-Schönhausen, vom 10. März 1869. In derBekanntmachnng des zweiten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaft- liche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind, war die Realschule zu Alzey unter den Realschulen zweiter Ordnung aufgeführt.

Mit Beginn des Schuljahres 1870/71 wurde auch der Ausbau des Progymnasiums vollendet, und der ersten Realklasse eine zweijährige Gymnasialsekunda zur Seite gestellt. Die fünf Gymna- sialklassen Sexta bis Unter- und Obersekunda einschliesslich hatten im genannten Schuljahre zusam- men 33 Stunden Latein. Das Griechische wurde in 3 Abteilungen mit wöchentlich 14 Stunden ge- lehrt und begann in der dritten Klasse, die der, Gymnasialquarta entsprach. Geh. Oberstudienrat Dr. Wagner von Darmstadt inspizierte vom 11. bis 13. Mai 1871 sämtliche Klassen des Progymna- siums und einige Klassen der Realschule und machte bei seinem Besuche die erfreuliche Mitteilung, dass auch das junge Progymnasium hoffen dürfe, die vom Reiche zu erlangenden Berechtigungen zu