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zweiten Jahre ihres Bestehens die Organisation‘der drei grösseren Provinzialrealschulen zu Darm- stadt, Mainz und Giessen gegeben und ihr neben der realistischen Seite den Charakter eines Pro- gymnasiums zu erhalten gewusst. Vom 25. Mai:1842 bis zum Sommer 1867 bestand die eigentliche Realschule aus vier Klassen. Auch eine Vorbereitungsschule für sechs- bis zehnjährige Knaben wurde im Jahre 1859 gegründet und im Jahre 1861 als fünfte Klasse mit der Realschule verbunden. Trotz dieser vollständigen Organisation, für deren ungestörten Bestand Dr. Winterstein stets lebhaft eintrat, hatte sich die Anstalt ganz besonders seit dem Beginne der sechziger Jahre nicht mehr des Besuches zu erfreuen, auf den man stets rechnen zu können geglaubt hatte. Namentlich verminderte sich die Zahl der Progymnasiasten. Man suchte diesen Rückgang zunächst aus örtlichen Verhält- nissen zu erklären. Man klagte über zu späten Eintritt und zu frühen Austritt vieler Schüler; man glaubte, die Errichtung von Privatschulen in mehreren Orten innerhalb und ausserhalb des Kreises Alzey wirke ungünstig auf den Besuch; man wünschte, die Schule möge mehr die progymnasiale Seite betonen, und was dergleichen Gründe und Wünsche noch mehr waren. Aber es war eben, wie wir bereits ausgeführt haben, die Zeit gekommen, in der die Eltern nach ruhiger Prüfung der allgemeinen Stellung der damaligen realistischen Lehranstalten Hessens sich sagen mussten, dass der Besuch einer Realschule ihren Söhnen keine'greifbaren Vorteile, keine sicheren Berechtigungen bringen werde. Da nun nicht, wie es heute geschehen würde, der Ausfall an Schulgeld durch eine entsprechende Erhöhung des Staatszuschusses gedeckt wurde, so forderte der Bestand der Anstalt von der Stadt von Jahr zu Jahr grössere Opfer. So kam es, dass im Anfange der sechziger Jahre eine gewisse Mutlosigkeit Platz griff, dass man an der Lebensfähigkeit der Alzeyer Realschule zu zweifeln begann und in den massgebenden Kreisen der Stadt ernstlich auf Mittel bedacht war, den Zustand der Schule zu heben, zumal man sich nicht verhehlen konnte, dass die Stadt Alzey und ihre Umgebung einen für das Gedeihen einer höheren Schule durchaus günstigen Boden abgaben. Von dem Grossh. Kreisamte Alzey wird gewünscht, der Stadtrat möge aus seiner Mitte einen Re- ferenten ernennen, der den Entwickelungsgang der Schule gründlich prüfe und sachgemässe Vor- schläge zur Herbeiführung einer Besserung mache.
Die angestrebte Besserung liess nicht lange auf sich warten. Die Schule hob sich sofort, als infolge der politischen Veränderungen, die das Jahr 1866 mit sich brachte, die allgemeine Wehr- pflicht eingeführt, den Realschulen Hessens bei entsprechender Organisation die Berechtigung zum einjährigen Militärdienste in Aussicht gestellt und der Besuch der Alzeyer Realschule durch Be- nutzung der Eisenbahnen auch den entfernter wohnenden Schülern erleichtert oder überhaupt erst möglich gemacht wurde. Jedoch lagen diese für das neue Aufblühen der Schule günstigeren Aus- sichten damals nicht so klar vor Augen als heute, wo wir mit der einjährigen Berechtigung wie mit etwas Selbstverständlichem zu rechnen gewohnt sind. Ihre Verwirklichung gehörte erst der Zukunft an; sie wirkten nicht von selbst, sondern wollten in ihrer Tragweite ertat und mit Ver- ständnis AR willkommene Mittel zur Hebung einer Schule herangezogen werden, die seither unter der Ungunst der allgemeinen Zeitverhältnisse hatte leiden müssen. Auch dies geschah durch das zielbewusste Auftreten der damaligen Direktion im Verein mit dem Stadtrate und der Bevölkerung von Alzey.
Diesen Entwickelungsgang unserer Schule eingehender zu behandeln sowie ihren Ausbau bis zur heutigen Organisation auch im einzelnen zu. verfolgen ist die Aufgabe der nachstehenden Ab- handlung.
Direktor Dr. Winterstein konnte,„dureh Unwohlsein und andere eingetretene Umstände verhindert,“ in der ersten Hälfte des Jahres 1865 nur während einiger Wochen seinen Unterricht erteilen. Seine Unterrichtsstunden wurden von Mitte Juni 1865 an von den anderen Lehrern nach einem provisorisch aufgestellten Lektionsplane übernommen, und durch Verfügung der Grossh. Ober-


